BrüsselMonster
EU-Kolumne von Katharina von Tschurtschenthaler: Place Luxembourg. Auf der einen Seite: das Europäische Parlament, Sitz der 751 ...
Aus ff 10 vom Donnerstag, den 09. März 2017

Es soll kundgemacht werden, dass, sooft einer einen Bären oder Wolf schießt oder sonst ermordet, und deretwegen die Zeichen bringt, dem sollen für den Bären fünf Gulden, für den Wolf drei Gulden bezahlt werden“.
Der Beschluss der Gemeinde Kaltern vom 14. Juni 1670 ist unmissverständlich. Schon wenige Monate zuvor hatte man im Protokollbuch festgehalten, dass man „auf Mittel denken solle, um das schädliche Ungeziefer der Wölfe zu vertreiben“. Die Ausnahmeregelung in der Bauernlandesordnung, wonach es dem einfachen Volke erlaubt ist, schädliche Tiere zu erlegen, hat zu
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Armin Pycha ist Primar der Urologie am Krankenhaus Bozen. Und bald auch Ordinarius an der Sigmund-Freud-Uni in Wien. Höher hinaus geht es nicht.
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