Gesellschaft & Wissen

„Ein Klick ist keine Straftat“

Aus ff 32 vom Donnerstag, den 09. August 2018

Nicola Canestrini
Usman Khans Anwalt Nicola Canestrini bei einer Verhandlung: „An Herrn Khan wollte man ein Exempel statuieren.“ © Archiv/Nicola Canestrini
 

Nicola Canestrini ist der Anwalt von Usman Khan. Er sagt: „Wenn man diese Geschichte zu Ende denkt, ist mein Recht auf Meinungsfreiheit ebenfalls bedroht.“

Nicola Canestrini, 45, hat seine Kanzlei in einem Palazzo auf der Piazza del Podestà in Rovereto. Als Anwalt verteidigt er U­sman Khan, der im Januar 2015 aus Italien nach Pakistan ausgewiesen wurde. Der Vorwurf des damaligen Innenministers Angelino Alfano: Khan pflege Kontakte mit Leuten, die zum Heiligen Krieg aufrufen, und mache in sozialen Netzwerken Propaganda für den Islamischen Staat (IS).

ff: Herr Canestrini, verteidigen Sie einen Terroristen?

Nicola Canestrini: Grundsätzlich ist es so, dass ich ­weder den Terror noch das Verbrechen verteidige. Ich ­verteidige nicht einmal den Terroristen oder den Verbrecher. Ich ­verteidige die Grundrechte eines jeden Menschen. Im Fall von Usman Khan verteidige ich erstens das Recht auf einen­ fairen Prozess. Aber wenn ich keine Akteneinsicht ­be­komme, dann kann das nie ein fairer Prozess sein. Weil ich nicht weiß, was ihm vorgehalten wird.

Und zweitens?
Wo ist die Grenze? Wie weit reicht das Recht auf freie Meinungsäußerung? Genügt ein einziger Klick, um ein Staatsfeind zu werden? Wenn man die Geschichte zu Ende denkt, ist mein Recht auf Meinungsfreiheit ebenfalls bedroht. Denn was passiert, wenn ich etwas anklicke, was anderen, was dem Staat nicht gefällt? Werde ich dann auch ausgewiesen?

Klicken ist eine Straftat?
Sicher nicht. Jeder darf etwas anklicken. Das ist ein Recht, das man hat. Etwas im Internet anzuklicken, ist also ­keine Straftat – und noch weniger ein Grund für eine Ausweisung. Wenn jemand hingegen ein Terrorist ist, einen ­Anschlag plant oder mit Terroristen kooperiert, kann er von einem Gericht verurteilt und ausgewiesen werden. Aber im Fall Khan liegt nichts vor, jedenfalls ist mir nichts bekannt ...

... weil Sie keine Akteneinsicht bekommen?
Mir sagt man, das falle unter Staatsgeheimnis. Was ­absoluter Blödsinn ist.

Warum ist das Blödsinn?
Weil ohne Akteneinsicht kein fairer Prozess stattfinden kann. In diesem Fall weiß ja nicht einmal der zuständige Richter, was in den Akten steht. Auch er hat sie nie gesehen. Dafür hat das Magazin Panorama einen Blick in die Akten werfen können.

Die Zeitschrift?
Genau. Man muss sich das vorstellen: Es ist ein Staats­geheimnis für den Verteidiger, für den Richter – aber ­anscheinend nicht für eine Zeitschrift. Auf Tagungen nenne ich dieses ­Beispiel als Sinnbild für das Rechtssystem in Italien. Aber daran merkt man eindeutig: An Herrn Khan wollte man ein Exempel statuieren.

Wie also schätzen Sie Usman Khan ein?
Ich habe mir seine Dokumente angesehen, mit seinen ­Angehörigen gesprochen. Ich traue mich zu sagen, dass er in Südtirol perfekt integriert war. Mir liegen Schulzeugnisse, Zweisprachigkeitsnachweis, Arbeitszeugnisse, Aufenthalts­genehmigungen vor. Alles gut. Er hat bei der ­Südtiroler ­Informatik AG gearbeitet, auch dort wird er als guter ­Mitarbeiter beschrieben, mit dem es nie Probleme gab.

Sie sind wegen der Verteidigung Khans angefeindet worden?
Das war echt krass. Angefangen hat alles mit einem Facebook-Eintrag von Matteo Salvini.

Nicola Canestrini steht auf und holt sein Tablet, auf dem er die entsprechenden Facebook-Einträge gespeichert hat. Matteo Salvini saß damals als Abgeordneter für die Lega im Europäischen Parlament, heute ist er Vizepremier und Innenminister.
Canestrini zitiert Salvini: „,Ein Pakistaner, ausgewiesen aus ­Italien, hat einen italienischen Anwalt gefunden.‘ Das war ich. Sinngemäß schrieb er weiter, was das für eine Kaste ist, die sich für solche Leute wie diesen mutmaßlichen Terroristen hergeben?“

Lassen Sie mich raten: Es folgte ein Sturm der Entrüstung?
Allerdings! Der Erste schrieb: Diesen Anwalt muss man massakrieren. Der Nächste: Der Anwalt muss auch ausgewiesen werden. Dann: Alle Anwälte sind „delle ­merde“. Oder: Der Anwalt muss umgebracht werden. Oder: Der Anwalt sollte mit dem Terroristen verbrannt werden. Schließlich forderte einer die Bekanntgabe des Namens des Anwalts. Das wurde dann auch gemacht. Der, der meinen Namen nennt, ist ein Carabiniere aus dem Trentino.

Und das haben Sie alles mit sich geschehen lassen?
Ich habe das zunächst nicht mitbekommen. Erst eine ­Kollegin hat mich auf Salvinis Post hingewiesen. Ich habe dann ein paar Kollegen gebeten, mir zu helfen. Wir haben einzeln all diese Leute, es waren über 3.000, angeschrieben und eine Stellungnahme verlangt. Ein paar haben sich entschuldigt. Andere nicht. Da waren krasse Dinge dabei wie etwa: „Die Eier abschneiden, zuerst dem Anwalt, dann dem Pakistaner“. Oder besonders heftig: „Hoffen wir, dass sie die Tochter des Anwalts abschlachten.“

Und Salvini?
Den habe ich selbst angeschrieben. Er hatte im Prinzip nur seine Meinung geäußert: Ein Anwalt sollte solche Leute nicht verteidigen. Mit der Kritik kann ich leben. Das fällt unter Meinungsfreiheit. Aber ich habe ihm geschrieben, er muss die Posts löschen, die von Hass und Gewaltphantasien erfüllt sind. Ich habe ihm sieben Tage dafür Zeit gegeben. Am sechsten Tag hat er den kompletten Post gelöscht.

Sind Sie Salvini böse?
Nein. Am Ende haben sich rund 380 Anwälte gefunden, die mich verteidigt haben. Mir passiert es heute noch, dass mich Leute ansprechen, die sagen: „Ah, du bist der, der sich mit Salvini angelegt hat.“ Das hat mich italienweit ­bekannt gemacht. Daher bin ich Matteo Salvini wohl eine Pizza schuldig (schmunzelt).

Diese Posts von Salvinis Anhängern sind wesentlich schärfer als die Einträge auf Facebook von Usman Khan ...
Eben. Was soll man dann mit solchen Leuten wie Salvinis­ Anhängern machen? Sie einsperren? Sie ausweisen? Aber es ist auch so: Die niedrige Schwelle gilt im Moment nur für die Ausländer. Sie sind quasi die Ausnahme von der ­Regel. Aber wir wissen alle, wie es ist mit den Ausnahmen: ­Zuerst sind die Ausländer dran, dann andere Gruppen ... ­Daher sage ich: Unser Fundament muss das Grundrecht sein. Das Grundrecht gilt für alle. Das Grundrecht kennt ­keine ­Ausnahme. Nicht eine. Sonst kann irgendwann jeder Rechtsbruch gerechtfertigt werden. 

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