Wirtschaftliche Gefühle
ff 1/19 brachte ein Interview mit dem Verhaltensökonomen Mirco Tonin von der Uni Bozen
Aus ff 03 vom Donnerstag, den 17. Januar 2019

Der Einbau eines Aufzugs im Stiegenhaus beeinträchtigt nicht den architektonischen Wert des Gebäudes. Die Ablehnung des Projektes durch das Amt für Baudenkmäler ist folglich nicht rechtens. Der Rekurs der Eigentümer wird angenommen, die Autonome Provinz Bozen wird zur Bezahlung der Rechtsspesen in Höhe von Euro 1.500 verurteilt. So entscheidet die Autonome Sektion Bozen am Regionalen Verwaltungsgericht am 22. Februar 2017. Das Urteil ist rechtskräftig.
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