Man hört nichts, sieht nichts und weiß auch nichts mehr von ihm: Die goldenen Zeiten des Bankraubs sind vorbei. Warum er dem Untergang geweiht ist.
Leitartikel
Im Namen der Politik
Aus ff 32 vom Donnerstag, den 09. August 2018
Die Richter des Verwaltungsgerichts Bozen werden politisch ernannt. Das schafft Befangenheit und Interessenkonflikte. Die SVP-Regierung sollte die unzeitgemäße Praxis endlich abschaffen.
Die Errichtung des Verwaltungsgerichtes Bozen in den Achtzigerjahren ist eine autonomiepolitische Errungenschaft. Seitdem können Verwaltungsstreitfälle lokal entschieden werden – mithilfe von Verwaltungsrichtern, die auch der deutschen Sprachgruppe zugehörig sind. Das soll garantieren, dass in Fällen, bei denen gegebenenfalls ethnische Problematiken eine Rolle spielen, Richter mitentscheiden, die den beiden (stärksten) sprachlichen Minderheiten angehören. Etwa in einem Konfliktfall, in dem sich die Sprachgruppen uneins sind und das Verwaltungsgericht Bozen über die Haushalts-Aufteilung von Gemeinden oder gar die des Landes urteilen muss.
Überlegungen wie diese waren bislang das Argument, die Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Bozen politisch zu ernennen. Die Durchführungsbestimmung von 1984 zu Artikel 91 des Autonomiestatutes sieht vor, dass von den insgesamt acht Richtern dieses Verwaltungsgerichtes vier vom Landtag bestimmt werden (zwei für die deutsche und zwei für die italienische Sprachgruppe) und vier Richter vom italienischen Ministerratspräsidium, wobei es für dessen zwei deutschsprachigen Richter-Vorschläge ein Einvernehmen mit dem Landtag geben muss. Damit werden also alle acht Richter des Verwaltungsgerichtes Bozen politisch ernannt.
Die Ernennung der gesamten Bozner Verwaltungsrichterschaft durch die Politik stellt in der Rechtsordnung der italienischen Republik jedoch eine absolute Ausnahme dar. Denn: Zum Richter kann man in der Regel nur über eine ordentliche Stellenausschreibung werden. Selbst das Autonomiestatut sieht vor, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts Bozen „aus den Berufsrichtern, die das Kollegium bilden, ernannt“ werden soll. Heißt: Auch beim Verwaltungsgericht Bozen hat es (Berufs-)Richter zu geben, die nicht von der Politik ernannt werden. Tatsächlich wurde diese Bestimmung bis dato noch nie angewandt.
Befangenheit und Interessenkonflikte sind damit vorprogrammiert. Das zeigt einmal mehr die nunmehrige Ernennung des Vizechefs der Anwaltschaft des Landes, Stephan Beikircher, zum Richter am Verwaltungsgericht Bozen.
Unabhängig von seiner Kompetenz (die ihm durchaus attestiert wird) wird er mit seinem Amtsantritt mit Fällen konfrontiert sein, die er bis gestern im Auftrag des Landes noch zu verteidigen hatte.
Die Optik ist mehr als ungünstig: Bürger und Organisationen, die einen Rekurs gegen die Landesverwaltung angestrengt haben, sehen sich plötzlich mit einem Richter konfrontiert, der an führender Stelle die Position eben noch dieser Landesverwaltung verteidigt hat.
Mögen solche Verfahren aus möglicher Befangenheit auch andere Richter übernehmen – es geht um eine grundsätzliche Frage: Inwieweit wird ein Verwaltungsgericht gewünscht, das über jeden diesbezüglichen Verdacht erhaben ist?
Zur Erinnerung: Auch die (römische) Ernennung der Lebensgefährtin von Ex-Senator und Anwalt Karl Zeller, Alda Dellantonio, oder der Gattin von Dolomiten-Chefredakteur Toni Ebner, Margit Falk Ebner – sie hält persönliche Anteile am Athesia-Konzern, der seinerseits immer wieder mit Rekursen vor das Verwaltungsgericht zieht –, hatten für öffentliche Kritik gesorgt.
Das Netz aus politischen und wirtschaftlichen Interessen und Abhängigkeiten ist in einem so kleinen Land wie Südtirol engmaschig. Umso wichtiger ist es, dass die Richterstellen über eine reguläre Stellenausschreibung besetzt werden.
Was dringend zu tun wäre, hat der Konvent der 33 in seinen Vorschlägen zur Überarbeitung des Autonomiestatutes skizziert: So „braucht es eine Reform der Durchführungsbestimmung“, die vorsieht, „dass zumindest die Hälfte des Richterkollegiums des Bozner Verwaltungsgerichts über eine lokale Ausschreibung besetzt wird“.
Hat sich die Kompatscher-Regierung zu Beginn ihrer Legislatur nicht Transparenz und Respekt vor der Gewaltenteilung auf die politische Fahne geschrieben?
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