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Leitartikel

Wir alle sind gefordert

Aus ff 02 vom Donnerstag, den 09. Januar 2020

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Zitat © FF Media
 

Die Todesfahrt von Luttach: Wie umgehen mit der Tragödie, der eigenen Fassungs­losigkeit? Der Unfall und seine Entstehungsgeschichte muss uns als Gesellschaft herausfordern – nicht in den sogenannten sozialen Medien, sondern im Umgang mit Alkohol.

Sieben Tote, drei Schwerstverletzte, sieben Mittel- bis Leichtverletzte. Das ist die tragische Bilanz des Horrorunfalls von Luttach vom vergangenen Wochenende. Stefan L., 27 Jahre, war mit seinem Sportwagen in eine Gruppe junger Gäste aus Deutschland gerast, die gerade einem Bus entstiegen waren. Der Unfalllenker aus dem Pustertal saß mit rund zwei Promille Alkohol betrunken am Steuer.

Wie umgehen mit dem Unfassbaren? Wie umgehen auch mit einem Mann, der – unabsichtlich – sieben junge Leben ausgelöscht hat?

Da ist einmal die journalistische Aufarbeitung eines solchen Ereignisses. Natürlich muss darüber berichtet werden, in allen Einzelheiten sogar. Das ist der Informationspflicht geschuldet. Doch muss der Unfalllenker auch mit vollen Namen genannt werden, so wie das gerade in der Tagespresse der Fall ist? Und auch noch abgebildet werden? Damit wird auch die Familie des Unfalllenkers identifizierbar. Es gibt Persönlichkeitsrechte, festgeschrieben im italienischen Presserecht. Noch klarer ist das deutsche Presserecht: Das Informationsinteres--
se der Öffentlichkeit ist gegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen abzuwägen – bloße Sensationsinteressen rechtfertigen eine identifizierende Berichterstattung nicht (siehe auch Titel-geschichte ab Seite 20).

Wer zu Beginn dieser Woche einen Blick in die deutsche Bild-Zeitung geworfen hat, musste glauben, mit Stefan L. sei der Terror-Attentäter von Nizza auferstanden (der sein Fahrzeug mit voller Absicht in die Menschenmenge gesteuert hatte). Der Horror-Crash in Luttach war schlimm genug, man muss nicht auch noch Horrorgeschichten daraus basteln; zum Beispiel indem man das Privatleben der Betroffenen seziert und Hypothesen zum exzessiven Alkoholkonsum fabriziert. Das hat mit Respekt zu tun, und ja, auch mit Menschenwürde. Auch der Unfallfahrer hat ein Recht darauf, wenngleich er einen schrecklichen Fehler mit fatalen Folgen gemacht hat. Nicht auszudenken, wie der gesellschaftliche Fingerzeig erst ausgefallen wäre, wenn ein Migrant am Steuer gewesen wäre. Wie vor wenigen Tagen bei Ancona, als ein alkoholisierter Migrant zwei junge Frauen am Straßenrand zu Tode fuhr. Der Furor in den sogenannten sozialen Medien kam verbaler Gewalt gleich.

Alkohol ist in unserer Gesellschaft ein dauerhaftes Problem. Institutionen wie das Forum Prävention weisen seit vielen Jahren darauf hin, leisten wichtige Aufklärungs- und Präventionsarbeit. 2019 wurden italienweit rund 27.000 Strafbescheide gegen angetrunkene oder drogierte Autofahrer ausgestellt. Am kommenden 23. Februar ist in Rom eine Großdemonstation angekündigt, um von den Institutionen mehr Initiativen zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen einzufordern. Das ist nur recht und billig (bei 1.500 Toten im ersten Halbjahr 2019 auf den italienischen Straßen).

Doch wenn Alkohol bei Verkehrsteilnehmern im Spiel ist, dann sind zuallererst wir selber gefragt: Im Freundes- und Bekanntenkreis, indem wir den, der getrunken hat – und sei es auch nicht offensichtlich viel – freundlich, aber bestimmt davon abbringen, sich ans Steuer zu setzen. Genauso auch am Gasthaustresen: Man darf sich ruhig getrauen, höflich nachzufragen, wie alkoholisierte Menschen nach Hause zu kommen gedenken. Und man darf sich auch getrauen, Wirtsleute dezent darauf hinzuweisen, wann nachfüllen keine Option mehr ist (manche wissen es nicht).

Wir dürfen, ja sollen uns kultiviert einbringen, wenn Menschen aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Man mag das durchaus zu Recht als Einmischung empfinden. Man kann es auch Zivilcourage
nennen.

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