Leitartikel

Schiefe Optik

Aus ff 11 vom Donnerstag, den 17. März 2022

Interessenkonflikt

Landesrat Daniel Alfreider steht als Privatmann wieder einmal im Fokus der Medien. Nicht etwa wegen der sogenannten Hütten-Affäre; in dieser wurde er bekanntlich Ende vergangenen Jahres vom Landesgericht wegen Geringfügigkeit freigesprochen. Diesmal geht es um einen Rekurs der privaten Tourismusgesellschaft Alfreider GmbH. Sie gehört Daniel Alfreider, seiner Frau, seiner Mutter und seinem Bruder Stephan.

Die Alfreider GmbH ist gegen den benachbarten „Kolfuschgerhof“ vorgegangen. Dieser hatte von vier auf fünf Sterne ausgebaut, ohne dass er von der öffentlichen Hand auch als 5-Sterne-Hotel eingestuft worden wäre (er konnte sich so um die damit verbundenen Auflagen drücken). Die Alfreider GmbH warf der Gemeinde und der Landesverwaltung Untätigkeit vor – und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht: Die säumige Gemeinde muss nun das Einstufungsverfahren zu Ende bringen und mit dem Land für die Gerichtsspesen aufkommen.

So weit, so gut, wäre da nicht ein Passus im Südtiroler Wahlgesetz. Demnach liegt bei Landtagsabgeordneten eine Unvereinbarkeit vor, wenn sie sich als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Provinz in einem Rechtsstreit befinden. Für Landesrat Alfreider kein Problem. Er rechtfertigt sich damit, dass er an der GmbH seiner Familie mit 47 Prozent nur die Minderheit besitze (zusammen mit seiner Frau hätte er die Mehrheit); die GmbH ein eigener Rechtskörper und er gar nicht deren gesetzlicher Vertreter sei (sondern der Bruder); gegen das Land nur indirekt geklagt habe.

Die Wahlbestätigungskommission wird den Fall nun prüfen. Aber selbst wenn Daniel Alfreider in seiner Argumentation rein formal recht haben mag, so bleibt doch ein fahler Beigeschmack: Der Mann, der gegen Gemeinde und Land klagt, ist immerhin auch Vizelandeshauptmann. Es darf einem nur nix zu blöd sein.

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