Leitartikel

Wenn aus Leben Horror wird

 

Das Recht auf Sterbehilfe wird in Italien seit Jahrzehnten diskutiert. Landesrat Hubert Messner will nun den assistierten Suizid legalisieren. Endlich.

Das Recht auf Sterbehilfe wird in Italien seit ­Jahrzehnten diskutiert. In regelmäßigen Abständen flammt die Debatte darüber auf. Konkret dafür getan wurde wenig. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Patientenverfügung; darin können Menschen festlegen, welchen Behandlungen sie unterzogen werden wollen. Und welchen nicht. Aber das war’s.
Landesrat Hubert Messner will nun nicht mehr länger zuwarten – und die gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid schaffen. Das betrifft Kranke, die nicht mehr länger leben möchten; sie könnten dann zum Beispiel ein Medikament einnehmen, um zu sterben, unter ärztlicher Aufsicht.
Nicht alle sind davon begeistert. Der Bischof etwa warnt davor, schwerkranken Menschen den assistierten Suizid als Ausweg anzubieten. Und fordert stattdessen mehr Begleitung, menschliche Nähe und einen Ausbau der Palliativversorgung.
Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo bremst. Er lehnt ein Gesetz auf Landesebene ab und fordert eines auf Staatsebene. Er weiß: Die Regierung seiner rechten Fratelli in Rom wird einen Teufel dafür tun.
Dabei ist eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Italien längst überfällig. Bereits vor 20 Jahren schrieb Piergiorgio Welby einen Brief an den Staatspräsidenten. Der Mann, verheiratet mit der in Innichen geborenen Mina Welby Schett, litt unheilbar an progressiver Muskeldystrophie.
Welby forderte in seinem Brief vom September 2006 das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein: „Bis vor zwei Monaten ist mein Leben nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen, aber wenigstens für ein paar Stunden am Tag konnte ich mithilfe meines Computers lesen, schreiben, recherchieren, im Internet Freunde treffen. Jetzt ist es, als sei ich in einen Abgrund gestürzt, aus dem ich nicht mehr herauskomme. … Ich liebe das Leben, Herr Präsident, die Vorstellung zu sterben, ist mir ein Horror, aber das, was mir geblieben ist, ist kein Leben mehr. Es ist der sinnlose Versuch, mit aller Verbissenheit meine biologischen Funktionen aufrechtzuerhalten. Mein Körper gehört nicht mehr mir. Er liegt hilflos da, vor den Ärzten, den Krankenschwestern, den Angehörigen.“
Welbys Wunsch war es, die sinnlosen medizinischen Behandlungen einzustellen. Trotzdem wies ein Gericht seinen Antrag zurück: Die Materie sei gesetzlich nicht geregelt. Einige Tage später, nachdem Welby sich von Familie und Freunden verabschiedet hatte, wurde er sediert und das Beatmungsgerät, an das er fast zehn Jahre angeschlossen gewesen war, abgeschaltet. Er starb 61-jährig im Dezember 2006.
Der Anästhesist wurde damals wegen „Tötung mit Einwilligung“ angeklagt. Und letztlich freigesprochen. Weil es das Gericht so sah – und nicht anders. Bis heute ist man in Italien auf das Wohlwollen der Richterschaft angewiesen.
Das Verfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass der assistierte Suizid in gewissen Situationen zulässig ist. Es legte dafür einige Auflagen fest: Der Mensch müsse entscheidungsfähig und unheilbar krank sein, das Leid unerträglich, das Überleben nur noch mit künstlichen Maßnahmen möglich. Es wies das Parlament an, die Materie gesetzlich zu regeln. Passiert ist das bis heute nicht.
Jetzt möchte Sanitätslandesrat Messner einen Schritt in diese Richtung tun. Endlich. 

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