es war zwischen 6.30 und 7 Uhr, als ff-Fotograf Alexander Alber am Bozner Gerichtsplatz vorbeifuhr – und große Augen machte. Kurz vorher, gegen 6 ...
Leitartikel
Die Regeln der Mehrheit
Italien versucht wieder einmal, das Wahlrecht zu reformieren. Warum das Unsicherheit erzeugt – und ein Schaden für die Demokratie ist.
Die Regeln während eines laufenden Spiels abzuändern, geht nicht selten in die Hose: Denn dabei kann schnell der Eindruck entstehen, dass die einen bevorzugt und die anderen benachteiligt werden.
Genau dieser Vorwurf begleitet die Wahlrechtsreformen in Italien seit Jahrzehnten. Kaum hat sich die Politik auf ein neues Wahlgesetz eingestellt, wird bereits über dessen Abänderung diskutiert. Natürlich immer mit dem erklärten Ziel, alles einfacher, transparenter und besser zu machen.
Regierungschefin Giorgia Meloni bildet hier keine Ausnahme. Sie und ihre Koalition wollen nun, ein Jahr vor den Neuwahlen, ein neues Wahlrecht einführen. Es soll den Namen Stabilicum tragen, was suggeriert, dass es ab sofort in Italien stabile Verhältnisse geben werde. Ob das passieren wird? Eher nicht.
Dafür passiert etwas anderes: Die ständigen Reformen des Wahlrechts erzeugen Unsicherheit. Und nähren in der Bevölkerung den Verdacht, dass die Spielregeln immer wieder den Interessen der jeweiligen Mehrheit angepasst werden. Das ist ein Schaden für die Demokratie.
Denn Wahlgesetze bilden die Grundlage für den demokratischen Wettbewerb. Und sind damit das Fundament des politischen Systems. Wird ständig daran herumgewerkelt, geht das Vertrauen in diese Grundlage verloren. Damit bröckelt auch die Zustimmung in das demokratische politische System.
Bis 1993 wählte Italien nach dem Verhältniswahlrecht. Das war ein halbwegs gerechter Modus – mit einem Schönheitsfehler: Es führte zu einer Zersplitterung der Parteienlandschaft. Das Problem hätte man mit einer Prozenthürde lösen können. Italien entschied sich aber für das sogenannte Mattarellum, eine Mischung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl. Es folgten 2005 das Porcellum („Schweinerei“), 2015 das Italicum, 2017 das Rosatellum und 2020 die Verkleinerung des Parlaments von 945 auf 600 Abgeordnete. Jedes Mal wurde gesagt, dies geschehe zum Wohle der Demokratie und der Menschen im Lande.
Auch Giorgia Meloni verfolgt diesen Ansatz. Sie möchte wieder zurückkehren zum Verhältniswahlrecht, will ihrer Koalition aber einen satten Mehrheitsbonus verschaffen: Wer wenigstens 42 Prozent der Stimmen erzielt, erhält eine „Regierbarkeitsprämie“ von 70 Sitzen in der Kammer und 35 im Senat. Damit, hofft sie, hält sie sich die lästige Konkurrenz von PD und Fünf Sternen vom Leib.
Auch auf Südtirol würde sich die Wahlrechtsreform auswirken – sofern sie denn am Ende tatsächlich beschlossen wird. Hier blieben die Einpersonenwahlkreise für den Senat bestehen. Allerdings würde der für Bozen/Unterland beschnitten. Eppan, Kaltern, Tramin, Kurtatsch und Margreid würden dem Wahlkreis Burggrafenamt/Vinsch-
gau zugeschlagen, Aldein dem Wahlkreis Eisacktal/Pustertal.
Damit wird die italienische Seite bedient; Meloni-Mann Alessandro Urzì erhofft sich dadurch eine fixe Vertretung im Parlament. Die deutsche Seite erhält dafür die Garantie, weiterhin drei Leute in die Kammer und zwei in den Senat entsenden zu können. Die SVP geht selbstverständlich davon aus, dass dies ihre Leute sein werden. Und bringt sich mit Änderungsanträgen in Melonis Reform ein, die ihr selbst zum Vorteil gereichen.
Ist das gut für die Demokratie? Wirkt das der Politikmüdigkeit entgegen? Schafft das Vertrauen in die Gesetze und Institutionen? Wird nicht gefragt. Wichtig sind der Mehrheit nur die eigenen Regeln. Und der eigene Vorteil.
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