Panorama

Das Land muss Schongebiete ausweisen

Aus ff 02 vom Donnerstag, den 12. Januar 2017

Naturparke: (ml) Es war ein frühes Weihnachtsgeschenk gewesen, das die Landespolitik der Südtiroler Jägerschaft kurz vor Heiligabend machte, als sie die römische Absegnung der Durchführungsbestimmung zur Jagd verkündete (ff 48/2016). Damit wird das Jagen in den Naturparken weiterhin möglich sein. Ihm drohte das Aus durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs.
Doch nun trübt der bislang unbekannt gebliebene Begleitbericht zur Durchführungsbestimmung die Freude ein. „Wir müssen in den ­Naturparken Schongebiete ausweisen“, sagt Enrico Brutti, Direktor des

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