Die leidende Minderheit
ff 7/17 – ein Heft über die Italiener in Südtirol und ihr Unbehagen
Aus ff 08 vom Donnerstag, den 23. Februar 2017
Transporteure: (lp) Wenn ausländische Transporteure durch Österreich fahren, müssen sie Melde- und Lohnunterlagen bei sich haben. Das sieht das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping vor. So will das Land Niedriglöhne bei ausländischen Fahrern nachweisen. Auch Südtiroler Transporteure müssen ihre Unterlagen mitführen.
Das Ziel sei vernünftig, sagt Alfred Aberer, der Generalsekretär der Handelskammer Bozen. Doch für die Fahrer bedeute das Gesetz einen erheblichen Aufwand. Die Handelskammer fordert deshalb in einem Brief an den österreichischen
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