Es staut im Kopf
Die Folgen einer blauäugigen Verkehrspolitik: Leitartikel in ff 18/18
Aus ff 21 vom Donnerstag, den 24. Mai 2018
Wahlwerbung: (doc) Was seit 1998 verboten war, ist jetzt wieder erlaubt: die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften. Sie durften ab dem sechzigsten Tag vor einer Wahl nicht mehr für Kandidaten oder Parteien werben. Das besagte ein Regionalgesetz. Der Haken daran: Das Gesetz sah keine Strafen vor. Das führte dazu, dass sich kaum eine Organisation an das Verbot hielt.
Der Landtag bereitete der Farce im September ein Ende und verabschiedete ein eigenes Landeswahlgesetz. Dieses sieht allerdings kein Werbeverbot vor. Die Grünen versuchten
Die Folgen einer blauäugigen Verkehrspolitik: Leitartikel in ff 18/18
500.000 Euro kostet der Aufenthalt der deutschen Fußballnationalmannschaft dem Land Südtirol. Wozu? Und braucht es das bei den Rekordzahlen im Tourismus?
Kellerei Kaltern – der Weinkoloss, der alles überlebt hat.
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