Es staut im Kopf
Die Folgen einer blauäugigen Verkehrspolitik: Leitartikel in ff 18/18
Aus ff 21 vom Donnerstag, den 24. Mai 2018
Wahlwerbung: (doc) Was seit 1998 verboten war, ist jetzt wieder erlaubt: die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften. Sie durften ab dem sechzigsten Tag vor einer Wahl nicht mehr für Kandidaten oder Parteien werben. Das besagte ein Regionalgesetz. Der Haken daran: Das Gesetz sah keine Strafen vor. Das führte dazu, dass sich kaum eine Organisation an das Verbot hielt.
Der Landtag bereitete der Farce im September ein Ende und verabschiedete ein eigenes Landeswahlgesetz. Dieses sieht allerdings kein Werbeverbot vor. Die Grünen versuchten
Die Folgen einer blauäugigen Verkehrspolitik: Leitartikel in ff 18/18
Lieber Arnold Schuler, Sie kennen natürlich die Redensart „Hole ihn der Teufel!“ Was ließe sich als Agrarlandesrat und ...
Aus Bombenlegern werden Helden, die die Autonomie beflügelten. ff 20/18 über die Ausstellung „BAS-Opfer für die Freiheit“.
Leserkommentare
Kommentieren
Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.