Salto voraus
Geburtstagfest: Der Wettergott hat es am vergangenen Wochenende nicht gut gemeint mit den Machern des Nachrichtenportals Salto.bz. ...
Aus ff 21 vom Donnerstag, den 24. Mai 2018
Wahlwerbung: (doc) Was seit 1998 verboten war, ist jetzt wieder erlaubt: die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften. Sie durften ab dem sechzigsten Tag vor einer Wahl nicht mehr für Kandidaten oder Parteien werben. Das besagte ein Regionalgesetz. Der Haken daran: Das Gesetz sah keine Strafen vor. Das führte dazu, dass sich kaum eine Organisation an das Verbot hielt.
Der Landtag bereitete der Farce im September ein Ende und verabschiedete ein eigenes Landeswahlgesetz. Dieses sieht allerdings kein Werbeverbot vor. Die Grünen versuchten
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