Panorama
„Ungute Optik“
Aus ff 31 vom Donnerstag, den 02. August 2018

Verwaltungsgericht: (doc) Der Landtag ernannte Stephan Beikircher, Vizechef der Anwaltschaft des Landes, zum Richter am Verwaltungsgericht in Bozen.
ff: Sie halten die Besetzung nicht für ideal. Warum?
Andreas Pöder: Weil sozusagen der Anwalt des Landeshauptmannes jetzt Richter wird.
Und das ist ein Problem?
Bei aller Professionalität, die man dem Betreffenden zurechnen muss, ist das eine ungute Optik. Wenn jetzt ein Bürger einen Rekurs gegen die Landesverwaltung macht, sieht er sich einem
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