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Panorama

Schonfrist für Impfungen

Aus ff 11 vom Donnerstag, den 14. März 2019

Gesundheit: (gb) Während Schul- und Kindergartenkinder auf nationaler Ebene bis Ende vergangener Woche eine vollständige Impfdokumentation nachweisen mussten, bleiben Südtiroler Familien noch drei Monate, um die Nachweise zu erbringen. Die Schonfrist ist zurückzuführen auf den „Impfvormerkungskompromiss“, welcher als Stichtag den 10. Juni vorsieht. An diesem Tag laden die Einrichtungen die Informationen über die Kinder aus der Datenbank der Sanitätsbetriebe herunter. Sollten dann Nachweise über Pflichtimpfungen als fehlend aufscheinen, ist ein Monat Zeit, um

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