Panorama

Promille-Zertifikat

Aus ff 28 vom Donnerstag, den 11. Juli 2019

Konsum – Alkoholausschank: (ms) Um alkoholische Getränke aufschenken und verkaufen zu dürfen, müssen gastgewerbliche Betriebe in Zukunft eine sogenannte Steuerlizenz – eine Lizenz zum Verkauf alkoholischer Getränke haben. Das ist nicht neu, so etwas gab es schon einmal. 2017 war es gelungen, diese Lizenz abzuschaffen. In Zukunft wird es wieder notwendig, neben der von der Gemeinde ausgestellten Betriebslizenz, auch eine Alkohollizenz zu beantragen. Diese muss dann im Lokal aufgehängt werden. Ausgestellt wird sie vom Zollamt. Zu verdanken hat die Gastwirtschaft

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