Hol schon mal die Flasche, Harry!
Exzellente Tröpflen: Wie wir unsere ersten 14 Achttausender feiern.
Aus ff 42 vom Donnerstag, den 17. Oktober 2019
Wölfe – Urteil: (lg) Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) legte am Donnerstag vergangener Woche die Bedingungen für den Abschuss von Wölfen fest. Der Hintergrund: Ein finnischer Umweltverband hatte gegen eine Sonderabschusserlaubnis geklagt. Nun sprachen die Richter in Luxemburg das Urteil.
Darin heißt es, dass einem Abschuss ein klar definiertes Ziel vorausgehen muss. Zudem muss er das allerletzte Mittel sein. Die Ausnahmen für den Abschuss von Wölfen sind in der EU-Habitatsrichtlinie festgelegt. Laut Luigi Spagnolli, Direktor des Amtes für
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