In der Rubrik Abseits in ff 13/20 brachten wir ein „Best of ...“ aus den Tiefen des Netzes
Panorama
„Ihr könnt euch wehren!“
Aus ff 14 vom Donnerstag, den 02. April 2020
Gewalt gegen Frauen: (ml) Italienweit werden Frauen dazu aufgerufen, auch in der aktuellen Ausnahmesituation Gewalt nicht hinzunehmen und sich zur Wehr zu setzen. „Am wirksamsten dabei sind die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes“, sagt SVP-Senatorin und Anwältin Julia Unterberger.
ff: Der Landesbeirat für Chancengleichheit hat eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen gestartet, italienweit wird derzeit auf die Anti-Gewalt-Hotlines hin-gewiesen. Nötiger denn je?
Julia Unterberger: Absolut. Es ist wichtig, dass Frauen wissen, dass es auch in der derzeitigen Situation des erzwungenen Zuhause-bleibens Möglichkeiten gibt, sich gegen Gewalt zur Wehr zu setzen. Mich stört aber, dass italienweit nach neuen Einrichtungen gerufen wird, ohne zuerst auf die wichtigste Möglichkeit hinzuweisen, sich zu wehren: die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen im Gewaltschutzgesetz.
Die da wären?
Das 2001 erlassene Gesetz sieht vor, dass bei Hinweisen auf Gewalt, Anwältinnen oder Staatsanwaltschaft bei Gericht sofortige Gewaltschutzmaßnahmen bean-tragen können: Der vermeintlich gewalttätige Mann wird umgehend aus der Wohnung verwiesen, es ist ihm verboten, sich Frau und Kindern zu nähern, ja er kann sogar des Dorfes oder der Stadt verwiesen werden. Die Maßnahmen funktionieren sehr gut.
Was sollten gewaltbedrohte Frauen konkret tun?
Telefonisch oder physisch sich bei den Ordnungskräften zu melden, zum Beispiel während eines Einkaufs, falls das Telefonieren zuhause aufgrund der Anwesenheit des vermeintlichen Gewalttäters unmöglich ist. Der Gang ins Frauenhaus kann nur der allerletzte Ausweg sein, wenn – aus welchen Gründen auch immer – sonst gar nichts mehr geht. Wenn schon, müssen die Täter die gemeinsame Wohnung verlassen, nicht die gewaltbetroffenen Frauen.
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