Panorama
Recht für alle
Aus ff 30 vom Donnerstag, den 23. Juli 2020
KOMMENTAR:
Journalisten haben eine Pflicht zur Fortbildung – viele Kolleginnen und Kollegen nehmen sie nicht besonders ernst. Eines dürfte dennoch bekannt sein: Informationen über den Gesundheitszustand eines Menschen sind ein hohes Gut, es muss schon gute Gründe geben, den Namen eines Menschen und dessen Erkrankung öffentlich zu machen. Etwa wenn ein Politiker aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr imstande ist, seinen Amtsgeschäften nachzugehen.
Besteht also ein öffentliches Interesse daran, den Namen des Mannes aus dem Gadertal zu
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