Panorama

„Kindergarten-Ausschluss“

Aus ff 36 vom Donnerstag, den 03. September 2020

Pflichtimpfungen
Wer nicht geimpft ist, darf den Kindergarten nicht betreten. Vom Ausschluss betroffen sind auch ­Kinder, denen nur mehr Teile der Pflichtimpfungen fehlen. © Freepik
 

IMPFEN:

(rk) In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Eltern per Post die Annullierung ihrer Kindergarten-Anmeldung erhalten. Vom Ausschluss betroffen sind auch Kinder, denen nur mehr Teile der Pflichtimpfungen fehlen. Diese Regel gibt es zwar schon länger, bisher aber immer mit einer gewissen Toleranzgrenze. Jetzt greift die Landesregierung rigoroser durch: Nicht nur Impfgegner werden damit bestraft, sondern auch Familien, die aufgrund des Lockdown ihre Impftermine einfach nicht wahrnehmen konnten.

Das Team K appelliert an die Vernunft der Landesregierung: Nach

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