Panorama

Von Landes wegen

Aus ff 52 vom Mittwoch, den 23. Dezember 2020

Grafik Verbote
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Virus und Verordnungen

(gm) Die Möglichkeit, einen kleinen Corona-Sonderweg zu gehen, hat der Landtag in das Haushaltsgesetz verpackt. Der Artikel 3ter erlaubt es dem Landeshauptmann, für die Weihnachtsferien eine Verordnung für Südtirol zu basteln, die von der staatlichen abweicht.

Der Unterschied: Man darf sich vom 24. Dezember bis 6. Januar in Südtirol frei bewegen. Von 22 bis 5 Uhr früh gilt eine Ausgangssperre. Wer beruflich, aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Notfalls das Haus verlässt, muss sich mit einer Eigenerklärung bewaffnen. Im restlichen Italien sind die Vorschriften

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