Pro Schweiz
Zugverkehr
Aus ff 20 vom Donnerstag, den 20. Mai 2021
(nd) Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat sich also der Meinung der Antidopingbehörde Wada und des internationalen Leichtathletikverbandes angeschlossen: Das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wird nicht neu aufgerollt, die achtjährige Sperre nicht aufgehoben.
Schwazers Anwälte hatten gehofft, das Schweizer Gericht – die einzige Behörde, die über der ebenfalls in der Schweiz angesiedelten Sportgerichtsbarkeit Tas („Tribunal Arbitral du Sport“) steht – würde dem Urteil des Bozner Gerichtes Folge leisten. Dieses hatte befunden, dass Schwazer sich keines
Zugverkehr
es ist gerade einmal 31 Jahre her, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO den Beschluss fasste, Homosexualität nicht mehr als Krankheit ...
Es gibt zurzeit deutlich mehr gute Nachrichten als schlechte. Das Coronavirus verliert seinen Schrecken. Ist endlich alles vorbei?
Leserkommentare
Kommentieren
Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.