Panorama
Wer darf was?
Aus ff 43 vom Donnerstag, den 28. Oktober 2021

Urbanistik – Tourismus
(ml) Dass das neue Landesraumordnungsgesetz seine Tücken hat, wissen Gemeinden wie Planer und Techniker nicht erst seit heute. Derzeit schlägt ein Gutachten aus der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raum-entwicklung hohe Wellen. Das Gutachten, erstellt für einen ganz spezifischen Fall, zeigt nämlich auf, dass die qualitative Erweiterung in landwirtschaftlichem Grün für das Gastgewerbe kein Selbstläufer ist. Damit steht auch eine entsprechende Durchführungsverordnung der Landesregierung vom März auf rechtlich wackligen Beinen, die der qualitativen Erweiterung in
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