Panorama

Für alle gleich

Aus ff 09 vom Donnerstag, den 03. März 2022

Landtag – 2G-Regel

(aa) Wer über 50 Jahre alt ist und seiner Arbeit nachgehen will, der muss seit 15. Februar entweder geimpft oder genesen sein. Gewählte Politiker sind von dieser 2G-Pflicht ausgenommen. Anfang Februar hatte der Landtag in einem Begehrensantrag an Rom diesbezüglich Gleichbehandlung eingefordert
(ff 7/2022). Jetzt gibt es eine Antwort von Rom darauf: Diese besagt, dass sich Politiker auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene an die 2G-Regelung halten müssen. Auch Bürgermeister, Referenten und Gemeinderäte also dürfen das Rathaus nicht mehr betreten, wenn sie nicht geimpft oder

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