Panorama
Erfolgreicher Bauerndruck
Aus ff 28 vom Donnerstag, den 11. Juli 2024
Landtag – Hausschlachtungen: (ml) Manchmal sind neue Gesetze schneller beschlossen als alte umgesetzt. Das Gesetz zur sogenannten Hausschlachtung auf Bauernhöfen ist noch kein Jahr in Kraft, da gibt es schon ein neues. Beschlossen wurde es jüngst im Zuge des Omnibusgesetzes.
Demnach ist es von nun an erlaubt, Hausschlachtungen für den Eigenkonsum in landwirtschaftlichen Betrieben jährlich in einem Ausmaß von zwei Großvieheinheiten (GVE) durchzuführen. Damit tritt wieder eine Regelung in Kraft, die der langjährige Agrarlandesrat Arnold -Schuler vor einem
Weitere Artikel
-
-
Kompromisslos geht es nicht
Es ist falsch, Naturschutz gegen Wirtschaft auszuspielen. Damit etwas weitergeht, braucht es vernünftige Deals.
-
Die Alternativen
D ie Basis floriert. In dem Teil der ehemaligen Schlanderser Kaserne, der hergerichtet und vom Verein „BASIS -Vinschgau Venosta“ in den letzten ...
Leserkommentare
Kommentieren
Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.