Panorama

Pechlaners Sieg

 

Landtag – Klage: (ml) Das Urteil des Bozner Arbeitsgerichts zum umstrittenen Verfahren für die Auswahl des Generalsekretärpostens des Landtags hat es in sich: Es sieht eine Schadenersatzzahlung an die zweitplatzierte Kandidatin Irene Pechlaner in Höhe von 240.000 Euro vor. Demnach hätte die Stelle im vergangenen Jahr an Pechlaner gehen müssen und nicht an den wiederbestätigten Generalsekretär Florian Zelger. Dieser habe nicht die Voraussetzung für die Eintragung ins Führungskräfteregister erfüllt.
Sowohl für das Land, dem Verwalter des

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.