Panorama

Waren die Kontrollen zu oberflächlich?

Begehrter Nachweis für einen Job in der öffentlichen ­Verwaltung: Um ihn zu ­erlangen, muss man entweder die Zweisprachigkeitsprüfung bestehen. Oder ein Zertifikat vorlegen, das die Beherrschung der ­Zweitsprache belegt © LPA/Fabio Brucculeri
 

Sprachzertifikate – Betrug: (doc) Das Ausmaß der Affäre um mutmaßlich gefälschte Sprachzertifikate ist womöglich größer als ursprünglich angenommen. So sollen sich nicht nur Angestellte des Sanitätsbetriebs den Nachweis einer Zweisprachigkeit erkauft haben, die es nicht gibt, sondern auch Beschäftigte anderer öffentlicher Einrichtungen. Die Staatsanwaltschaft Bozen ermittelt zum Beispiel auch gegen Ortspolizisten, deren Zertifikate nicht echt seien.
Einer der Drahtzieher der Affäre sei nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ein ehemaliger Wachmann

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