Panorama

„Stadelgesetz light“

Altes Gebäude im landwirtschaftlichen Grün: darf künftig auf maximal 1.000 Kubikmeter Wohnvolumen erweitert werden. © Alexander Alber
 

Landtag – Raumordnung: (doc) „Außen penibel, innen flexibel, das war einmal.“ So kommentiert die Grünen-Abgeordnete Madeleine Rohrer die Änderungen am Raumordnungsgesetz, die vergangene Woche im Landtag beschlossen wurden. Sie kritisiert besonders das neue „Stadelgesetz light“, das es fortan ermöglicht, neue Wohnungen im landwirtschaftlichen Grün zu errichten.
Der neue Passus erinnert sehr an jenen im alten Gesetz, der es erlaubt hatte, anstelle eines alten Stadels ein neues Wohnhaus zu errichten. Mit dem Raumordnungsgesetz aus der Feder von

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