Panorama

Gestärkte Landeskonservatorin

„Ich kann die ­Besorgnis des Gemeinden­verbandes nicht nachvollziehen“ Karin Dalla Torre, Landeskonservatorin © Alexander Alber
 

Denkmalschutz – Neuregelung: (ml) Das Verfahren bei der Unterschutzstellung von Kulturgütern soll sich nach dem Willen der Landesregierung ändern. Künftig soll wieder die Landeskonservatorin bzw. der Landeskonservator über die Schutzwürdigkeit entscheiden – so wie das schon bis 2005 der Fall gewesen war. Damals ging durch eine Gesetzesänderung die Entscheidung über die Unterschutzstellung auf die Landesregierung über. Diese Verlagerung von der fachlichen auf die politische Ebene soll im Zuge der Haushaltsänderung im Landtag nunmehr rückgängig gemacht

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