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Politik

Hütten-Gericht

Aus ff 08 vom Donnerstag, den 25. Februar 2021

Daniel Alfreider
Daniel Alfreider muss sich vor Gericht einem Hauptverfahren stellen – wegen mutmaßlicher Vergehen gegen das Baurecht und den Landschaftsschutz. Vom heikelsten Vorwurf der Falscherklärung sprach ihn der Voruntersuchungsrichter frei. © Alexander Alber
 

Daniel Alfreider muss wegen der Hüttenaffäre am Landesgericht ins Hauptverfahren. Das ist für den Landesrat und SVP-Vizeobmann haarig – auch wenn ihn der Richter vom heikelsten Anklagepunkt freigesprochen hat.

Es kommt nicht oft vor, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft einer Meinung sind: Das Verfahren, so hört man von beiden Seiten, sei gut gelaufen. Man ist zufrieden. Zumindest nach außen hin. Die Anwälte Karl Zeller und Carlo Bertacchi wären noch zufriedener, wenn ihrem Mandanten Daniel Alfreider das Hauptverfahren am Landesgericht Bozen erspart geblieben wäre. Der Landesrat und SVP-Vizeobmann hätte in diesem Fall von sich sagen können: Seht her, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren unbegründet, ich habe alles richtig gemacht.

Das hat nur zum Teil geklappt.

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