Politik

Vom Kloster ins Heim

Wer zahlt für das Seniorenheim, sobald eine Klosterfrau dort einziehen muss – die Bezirksgemeinschaft und damit die öffentliche Hand oder der Orden? © freepik
 

Das Verwaltungsgericht musste sich mit einer ungewöhnlichen Frage befassen: Wie viel Fürsorge darf man von einer Ordensgemeinschaft erwarten?

Ist eine Ordensgemeinschaft eine Familie – oder ist sie es nicht? Lange ließ sich diese Frage mit theologischen oder moralischen Argumenten verhandeln. Spätestens dann, wenn eine Ordensfrau pflegebedürftig wird und in ein Seniorenheim zieht, wird die Frage aber zur juristischen. Schließlich muss jemand für die Kosten, die durch den Aufenthalt im Seniorenheim entstehen, aufkommen, die Mindestrente der Klosterfrau reicht dafür nicht. Muss der Orden zahlen oder die Sozialdienste, also die Bezirksgemeinschaft und damit die öffentliche Hand?
Ein solcher Fall landete vor dem

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