Politik

Ein dritter Weg ist möglich

Aufräumarbeiten nach dem Einsturz des Bozner Gerichtsgebäudes im Juli: Was muss und was darf wiederaufgebaut werden? © Alexander Alber
 

Soll das eingestürzte Gerichtsgebäude abgerissen werden? Oder „originalgetreu“ wiedererrichtet? Ein Gastbeitrag von Josef Prackwieser.

Eine Kopie ist kein Betrug, ein Faksimile keine Fälschung, ein Abguss kein Verbrechen und eine Rekonstruktion keine Lüge.“
Mit dieser Provokation eröffnete der Architekturhistoriker Winfried Nerdinger 2010 die Münchner Ausstellung „Geschichte der Rekonstruktion – Konstruktion der Geschichte“. Beispiele, auf die sich Nerdinger beziehen konnte, gab es genug. Der eingestürzte Campanile von San Marco wurde in Venedig com’era, dov’era wiedererrichtet. Auch der Bergfried von Schloss Tirol, heute scheinbar selbstverständlicher Bestandteil der mittelalterlichen Burg, ist in

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