Wirtschaft

Ziemlich beste Freunde

Aus ff 30 vom Donnerstag, den 27. Juli 2017

Heinz Peter Hager, Otmar Michaeler
Einer ihrer Leitsprüche lautet: „Wer rastet, der rostet“: Heinz Peter Hager, Otmar Michaeler. © Alexander Alber/ff-Grafik
 

Otmar Michaeler und Heinz Peter Hager: Der eine ist Präsident der Südtiroler Volksbank, der andere Präsident des Aufsichtsrates dieser Bank. Gemeinsam stemmen sie privat ein großes Immobiliengeschäft. Dürfen sie das?

Ausschlaggebend für meinen Erfolg war sicher mein unermüdlicher Einsatz. Von nichts kommt nichts. Ich lebe Tag und Nacht für meinen Beruf.“ So antwortete Otmar Michaeler vor einigen Jahren dem Nachrichtenportal Club.Karriere auf die Frage nach dem Geheimnis seiner steilen Karriere. In diesem Fall untertrieb Michaeler. Er hätte mit Fug und Recht sagen können: „Ich lebe Tag und Nacht für ­meine Berufe.“
Michaeler, Jahrgang 1967, sagt ja selbst, dass er mindestens drei Berufe hat, man könnte auch von Berufungen sprechen. Zum einen ist er Geschäftsführer und Miteigentümer von FMTG (Falkensteiner Michaeler Tourism Group) und ­Verwalter mehrerer FMTG-Tochtergesellschaften. Das ist sozusagen sein Brotberuf. Daneben ist er seit 2010 Präsident der Südtiroler Volksbank. Dass dies nicht bloß ein Bagatelljob ist, sondern ebenfalls knallharte Knochenarbeit, zeigt das Salär, das ihm die Bank für seine Dienste jährlich überweist: 200.000 Euro brutto.
Aber wer sich als „Vollblutunternehmer“ bezeichnet, ist damit noch nicht ausgelastet. So fand er etwa Zeit, als Präsident des Bozner Flughafens zu versuchen, dieser maroden Struktur endlich Flügel zu verleihen (die Volksabstimmung beendete diesen Auftrag). Aber vor allem betätigt sich Otmar Michaeler als Bauträger. Genügend Erfahrung gesammelt hat er diesbezüglich in der FMTG, die im Bau, in der Führung und im späteren Weiterverkauf von Hotels ihr Kerngeschäft hat, aber auch unabhängig davon mit einem Prestige­projekt in seiner Heimatstadt Brixen.
Derzeit verwirklicht er mit Gregor Wierer eine Wohnanlage in Pfalzen. Wierer, 49, aus Bruneck, ist nicht nur sein Freund, sondern auch sein Geschäftspartner. Als die Südtiroler Volksbank auf einer Roadshow ihren Mitgliedern den plötzlichen Preisverlust der Bankaktie erklären musste, tingelten die beiden gemeinsam durch Südtirol: Im Verwaltungsrat dieser Bank wird Wierer zu den Treuesten an der Seite des Präsidenten gezählt.
Für ihr neuestes Projekt hat das Duo ­Michaeler und Wierer einen Mann mit ins Boot geholt, der diese Art von freundschaftlicher Zusammenarbeit in eine neue Dimension erhebt: Heinz Peter Hager.
Wie Michaeler könnte auch Hager von sich sagen, mehreren Berufen neben seinem eigentlichen Beruf nachzugehen. Der 58-Jährige gilt als die Nummer eins unter Südtirols Wirtschaftsprüfern. Kein Wunder, dass einige der namhaftesten Süd­tiroler Unternehmen sich ihn in den Aufsichtsrat geholt haben (etwa Technoalpin, Alupress, Röchling, Mössmer, GKN, Durst, Oberrauch – und die Südtiroler Volksbank). Kein Wunder auch, dass sich René Benko, der Tiroler Investor, an Heinz Peter Hager gewandt hat, als er mit seinen Großprojekten (Kaufhaus am Bozner Bahnhofplatz, Wohnbauprojekt Living Gries) zum Sturm auf die Landeshauptstadt ansetzte.
Hagers Betätigungsfeld geht inzwischen freilich weit über seinen Hauptberuf hinaus: Der Freiberufler, der als „unglaublich selbstdisziplinierter und denkschneller Workaholik“ gilt, ist nicht nur einer der eifrigsten Sammler zeitgenössischer Kunst, er betätigt sich auch selbst als Unternehmer – etwa in der Baubranche und im Energiesektor.
In der Titelgeschichte, die ff dieser „wichtigsten Figur der Südtiroler Wirtschaft“ im Jahr 2014 widmete, bezeichneten wir ihn als den „Mann der großen Geschäfte“. Seine schier unüberblickbare Umtriebigkeit dürfte denn auch der Grund sein, weshalb einige seiner Kollegen behaupten, er, Hager, sei inzwischen „fast schon mehr Unternehmer als Unternehmensberater“ – und dies sei „nicht unbedingt als Kompliment aufzufassen, weil mit dem ethischen Selbstverständnis der Wirtschaftsprüfer schwer verträglich“.

Das Colleoni-Areal in Stegen (Fraktion von Bruneck) ist der Ort, wo die Männerfreundschaft zwischen Otmar Michaeler, Gregor Wierer und Heinz Peter Hager in eine Dimension vordringt, die Fragen aufwirft. Die brisantesten: Dürfen Personen, die in einer Bank wichtige Positionen bekleiden, privat gemeinsam Geschäfte machen?
Konkret: Dürfen der Präsident des Aufsichtsrates der Südtiroler Volksbank (Hager), der Präsident der Bank (Michaeler) und ein Verwaltungsrat derselben Bank (Wierer) als Privatpersonen gemeinsam ein Unternehmen besitzen, das ein Immobiliengroßprojekt von 55 Wohnungen realisiert? Wie steht es in diesem Fall um die gebotene und unabdingbare Unabhängigkeit, die ein Präsident des Aufsichtsrates gegenüber dem Verwaltungsrat haben muss? Doch der Reihe nach.
Das Colleoni-Areal in Stegen ist seit geraumer Zeit im Visier der Baulöwen. Cesare Colleoni, Jahrgang 1927, war ein erfolgreicher Holzhändler, bevor er seine Tätigkeit einstellte und die gut ­einen Hektar große Fläche, auf welcher einst Baumstämme und Bretter lagerten, an mehrere Unternehmen verpachtete. Früher oder später, wussten Insider, würde das Areal in eine Wohnbauzone umgewidmet. Die Hobag, bis zu deren Insolvenz unumstrittener Platzhirsch im Pustertal, hatte anscheinend schon früh ein Auge drauf geworfen.
Gute Unternehmer, richtig gute Unternehmer – heißt es – müssen nicht nur einen guten Riecher haben, sondern schnell sein. Dass sie auch über gute Kontakte verfügen müssen, versteht sich von selbst. Der beste Kontakt in diesem Fall war vermutlich Dietmar Huber. Huber, Jahrgang 1965, Wirtschaftsprüfer und als solcher Partner von Heinz Peter Hager (er führt die Kanzlei an der Außenstelle Mailand), ist einer der Schwieger­söhne von Cesare Colleoni. Als weitere Schlüsselfigur gilt der Brunecker Immobilienmakler und Colleoni-Vertraute Dietmar Niederkofler.
Im Herbst 2015 kommt Bewegung in die Akte Colleoni. Der Gemeindeausschuss von Bruneck genehmigt den Antrag des Unternehmens Colleoni Ambrosioni um Ausweisung einer Zone für den geförderten Wohnbau. Die Argumentation ist schlüssig, zumal ein „äußerst dringender Nachholbedarf an geförderter Wohnbaukubatur“ bestehe. Durch die Umwidmung eines Teiles des Colleoni-­Areals können 14.000 Kubikmeter gebaut werden, was 36 Wohnungen entspricht. Wegen der Dringlichkeit wird auch zugestimmt, 8.000 Quadratmeter, die als öffentliches Grün vorgesehen waren, in Wohnbauzone umzuwidmen. Das Gebiet rund um die Zone „Stegener Markt“, nur einen Steinwurf entfernt, reiche als grüne Lunge der Fraktion Stegen völlig.
Im nahezu perfekten Zusammenspiel zwischen Gemeinde, Landesregierung und den Fachkommissionen wird die Zone aufgeteilt: In der einen Hälfte entstehen vier Wohnblöcke, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind – zur Freude vieler Stegener Familien. In der anderen, der „freien Hälfte“, baut Living Stegen 55 Wohnungen im gehobenen Bereich (davon 60 Prozent konventioniert). Das fantastische Penthouse im Dachgeschoss mit 132 Quadratmetern wird zum Beispiel für 725.000 Euro angeboten.
Zufall oder perfektes Timing? Am 27. Oktober 2015 reicht Architekt Georg Plankensteiner für Colleoni Ambrosioni den erläuternden Bericht für den Antrag auf Abänderung des Bauleitplanes ein. Nicht einmal zwei Monate später, am 23. Dezember, einen Tag vor Heiligabend 2015, wird in Bozen von Günther Schacher eine Gesellschaft mit der Bezeichnung „Living Stegen“ gegründet.
Schacher ist Partner in der Kanzlei Hager.
„Solche Gesellschaften werden gegründet, um sie herzunehmen, wenn man sie braucht“, sagt Heinz Peter Hager auf Nachfrage von ff. Gregor Wierer meinte zu Namengebung, im lockeren Gespräch habe man eben „eine Bezeichnung gefunden, die alle verstehen“. Mit dem Unternehmen Living Gries, in dem Wohnungen an der Stelle der ehemaligen Kellereigenossenschaft in Bozen-Gries gebaut werden, und in welcher Hager neben Hauptanteilsnehmer René Benko beteiligt ist, habe Living Stegen jedenfalls nichts zu tun – außer eben dass Heinz Peter Hager in beiden Gesellschaften seine Hände mit im Spiel hat.
Am 29. November 2016 schluckt Living ­Stegen Colleoni Ambrosioni per Einverleibung. Laut Verträgen fließt bei dieser Gelegenheit kein Geld, denn „sämtliche Anteile an der Colleoni Ambrosioni befinden sich bereits im Besitz des neuen Eigentümers“. Zu diesem Zeitpunkt hat aber auch Living Stegen bereits einen neuen Eigentümer: Seit dem 18. November 2016 hat dort die RE-Project & Management das Sagen (siehe Grafik).
Im Pustertal wundert man sich, wie schnell und lautlos die Operation – immerhin handelt es sich um das derzeit größte Wohnbauprojekt in Bruneck – über die Bühne gegangen ist. Und dass nicht auch andere Baulöwen um das Areal mitgepokert haben.
Wie dem auch sei, ab November 2016 hat in Sachen Colleoni-Areal die RE.Project & Management das Sagen: Otmar Michaeler, Heinz Peter Hager und Gregor Wierer – die Volksbank-Spitze in ihrer neuen Rolle als private Businesspartner. Die Finanzierung des Projektes (rund 9 Millionen Euro) erfolgt über die Raiffeisenkasse Bruneck und die Raiffeisen Landesbank.
Gesetz und Ethik. Nicht jeder darf Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsrat eines Bankhauses werden. Um in diese Gremien gewählt werden zu können, müssen die betreffenden Personen den Kriterien der „Professionalität, Ehrbarkeit und Unabhängigkeit“ entsprechen. Die Voraussetzungskriterien wurden in den vergangenen Jahren mehrmals verschärft: Die Krisen und Skandale, die auch vor den Südtiroler Banken nicht haltmachten, veranlassten die Banca d’Italia, die Latte immer höher zu legen. Auch die Südtiroler Volksbank nimmt in ihren Statuten (Artikel 35) Bezug auf die obgenannten Kriterien.
ff hat Otmar Michaeler und Heinz Peter Hager mit der Frage konfrontiert: Kompromittiert ihre private Geschäftstätigkeit ihre von den Bankstatuten gebotene Unabhängigkeit? Beide verneinen. Hager bezeichnet bereits die Frage als Anmaßung: „Wo kämen wir denn hin, wenn ein Aufsichtsrat nicht einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen könnte?“
Mehrere namhafte Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die von ff in dieser Sache kontaktiert wurden, sehen es ähnlich. Rein juridisch bestehe keine Unvereinbarkeit. Im Übrigen könne man davon ausgehen, dass Michaeler und Hager diese Frage im Vorfeld mit ihren Rechtsanwälten abgeklärt hätten: „Sie sind klug genug, um sich nicht selbst ins Knie zu schießen.“ Andere von ff kontaktierte Rechtsanwälte, die das Verwaltungs- und Bankenrecht als ihr Spezialgebiet ausweisen, sehen die Angelegenheit differenzierter – und bezeichnen sie in Expertisen, die ff vorliegen, als „durchaus delikat“.
Da ist Absatz 3 von Artikel 148 des „Testo unico servizi finanziari“ (Tuf), in dem grundsätzlich festgestellt wird, dass: „nicht zum Aufsichtsrat einer Gesellschaft ernannt werden kann (...), wer verbunden ist mit Gesellschaften, die von der betreffenden Gesellschaft kontrolliert werden oder diese kontrolliert (...) oder mit Verwaltern der betreffenden Gesellschaft vermögensrechtliche Beziehungen unterhält, die seine Unabhängigkeit kompromittieren.“ Dieser Passus betrifft börsennotierte Unternehmen.
Allerdings habe der Aufsichtsrat auch die Befugnis, gegen den Verwaltungsrat Haftungsklagen anzustrengen (Artikel 2393, Absatz 3 des Zivilgesetzbuches). Schon aus diesem Grund sei seine Unabhängigkeit unabdingbar. Der Aufsichtsrat würde wohl kaum Handlungen vollziehen, die die Zahlungsfähigkeit seines Geschäftspartners und damit den positiven Ausgang der gemeinsamen Geschäfte gefährden könnten.
Professor Luciano De Angelis hat für die Wirtschaftsprüfer von Friaul/Venetien ein Gutachten erstellt, das wenig Spielraum für Zweifel lässt. Zitat: „Das Prinzip der Unabhängigkeit konkretisiert sich in der Pflicht des Aufsichtsrates, seine Tätigkeit mit Unvoreingenommenheit (Objektivität) und intellektueller Ehrlichkeit (Integrität) auszuführen sowie ohne jegliches Interesse, direkt oder indirekt, mit der Gesellschaft, die den Auftrag erteilt hat, den jeweiligen Teilhabern, Verwaltern und Generaldirektoren.“
Für De Angelis steht damit außer Frage: Der Verwaltungsratspräsident und der Präsident des Aufsichtsrates einer Bank dürfen privat nicht Geschäftspartner sein – und wenn sie es sind, sei von Amts wegen einzuschreiten.
Die Statuten der Volksbank können, wenn sie allgemein von Professionalität, Ehrbarkeit und Unabhängigkeit sprechen, diese konkreten Problematiken kaum ausblenden.
Wie kontrovers die Angelegenheit ist, zeigen auch die „Norme di comportamento del collegio sindacale“ (Verhaltensrichtlinien für den Aufsichtsrat), die der staatliche Verband der Wirtschaftsberater herausbringt – und die mehrmals abgeändert wurden.
Die gesammelten „norme“ widmen dem Thema der Unabhängigkeit und Ehrbarkeit gleich mehrere Seiten. In der Textfassung des Jahres 2012 wurde der Passus abgemildert. Damals hieß es, der Aufsichtsrat müsse lediglich Sorge tragen, keine „Beziehungen zur Gesellschaft oder zu anderen Gesellschaften dieser Gruppe“ zu unterhalten.
Drei Jahre später, 2015, wurde dieser Passus deutlich verschärft. In der aktuell gültigen Fassung heißt es wörtlich: „Bei der Risikobewertung hat der Aufsichtsrat seine Rechtsbeziehungen zu berücksichtigen, die er mit der Gesellschaft oder mit Gesellschaften derselben Gruppe oder mit den Verantwortlichen besagter Gesellschaften unterhält („... con i responsabili di rilievo“).
Als besonders heikel – auch und vor allem in den unter besonderer Beobachtung stehenden Banken – wird in den Verhaltensrichtlinien das Bestehen eines Netzes („rete“) bezeichnet, welches der gemeinsamen Geschäftstätigkeit von Verwaltern dient. Ein extremes, wenn auch aus der Luft gegriffenes Beispiel: Der Präsident des Aufsichtsrates der Banca d’Italia und der Präsident der ­Banca Monte dei Paschi di Siena gründen gemeinsam eine Firma. Könnte in diesem Fall von „rein privater Tätigkeit“ gesprochen werden? Wäre in diesem Fall das Kriterium der Unabhängigkeit noch intakt?
„Wenn eine solche Geschäftstätigkeit besteht, dann gerät zumindest die gebotene Dialektik zwischen Verwaltungs- und Aufsichtsrat in Schieflage“, folgert ein Südtiroler Rechtsanwalt, der gleichzeitig um Verständnis bittet, dass er nicht mit seinem Namen in der Zeitung stehen will: „Das macht in einem so kleinen Land nur böses Blut.“ Seiner Rechtsauffassung zufolge könne die Banca d’Italia jedenfalls „bei einem dermaßen krassen Fall von Beeinträchtigung der Unabhängigkeit nicht anders als einschreiten“.
Ethische Fragen spielen im Business oft nur eine marginale Rolle. Heinz Peter Hager und Otmar Michaeler sind – wie andere – bekannt dafür, dass sie nicht Mutter Teresa spielen. Aber: „In diesem Fall berührt die Frage der Ethik, über die man lächeln könnte, die Tätigkeit einer Bank – und wird so zu einem Problem, das weit über die beiden Herrschaften hinausgeht.“
Ein italienischer Rechtsanwalt geht einen Schritt weiter: „Selbst wenn es sich nicht um ein hard law (hartes Gesetz) handelt, von einer ethischen Lappalie kann keine Rede sein. Hier liegt ein klarer Fall von fehlender Unabhängigkeit vor.“

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  • Living Stegen Grafik Firmengeflecht Otmar Michaeler Infobox zum Bauprojekt Living Stegen

„Ein totaler Schmarrn“

Otmar Michaeler über die Frage, ob seine privaten Geschäfte mit Heinz Peter Hager ein Problem darstellen.

ff: Sie realisieren derzeit ein großes Bauprojekt in Bruneck: Living Stegen.

Otmar Michaeler: Ja, das stimmt. Ich bin Bauträger, und es ist nicht das erste Mal, dass ich ein solches Projekt realisiere. Mit der FMTG (Falkensteiner Michaeler Tourism Group, Anm. d. Red.) haben wir immerhin bereits eine Milliarde Euro verbaut. Wo ist da ein Problem?

Das Problem könnte darin liegen, dass bei diesem Projekt auch Heinz Peter Hager mit im Boot ist, seines Zeichens Präsident des Aufsichtsrates der Volksbank.
Hager ist ein anerkannter Freiberufler und kennt sich bei Immobilien aus. Als solchen habe ich ihn eingeladen, sich am Kapital zu beteiligen. Das hat er getan. Übrigens: Herr Hager ist auch im Aufsichtsrat der Falkensteiner Michaeler Tourism Group FMTG. Sie können sich sicher sein, dass wir sämtliche der Tausenden von Richtlinien, die es auch im Bankenrecht gibt, respektieren.

Sehen Sie tatsächlich kein Problem darin, dass der Präsident einer Bank und der Präsident des Aufsichtsrates derselben Bank privat gemeinsam Geschäfte machen?
Also schon die Frage ist ein totaler Schmarrn. Wie sie wissen, bin ich Unternehmer, im Hauptberuf Chief Executive Officer der FMTG, dann noch Präsident der Volksbank. Und zusätzlich dazu betätige ich mich mit meinen Freunden – zum Beispiel Gregor Wierer – als Bauträger. Wir haben bereits in Brixen ein tolles Projekt realisiert, derzeit bauen wir in Bruneck – und übrigens auch in Pfalzen. Bezüglich der Finanzbeteiligung von Hager kann ich Sie informieren, dass sämtliche Geschäftsbeziehungen in der Bank offengelegt wurden.

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