Wirtschaft

Die Schilda-Spritzer

Aus ff 10 vom Donnerstag, den 08. März 2018

Hinweisschild
Die Bauern müssen informieren über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Bereichen, die an sensible Zonen angrenzen. Während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss am Rande des behandelten Grundstücks gut sichtbar ein Hinweisschild aufgestellt werden (mindestens DIN-A4-Größe, leserlich): „Fläche möglicherweise mit ­Pflanzenschutzmittel behandelt“. © ff-Grafik/Sabine Rainer
 

Wenn Südtirols Bauern Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen sie Hinweisschilder aufstellen. So will es der nationale Aktionsplan. Weil die Schilder nicht abschreckend sein sollen, behilft man sich mit harmlosem Inhalt.

Noch wird an den Details gearbeitet. Noch muss man sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Es geht um die Frage, wie das ominöse Schild, das auf die Ausbringung von Pflanzenschuzmitteln nahe sensiblen Zonen hinweisen soll, letztendlich auszusehen hat.
Es sind technische Details wie die graphische Aufmachung, die Höhe, in der das Schild angebracht werden soll, oder die Beschaffenheit des Schildes, die die Arbeitsgruppe rund um die Vertreter des Bauernbundes, der Obstgenossenschaften und des Assessorats für Landwirtschaft zu klären hat. Die Hinweisschilder sollen schließlich

Abonnieren Sie jetzt die ff und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte. Einen Monat für 0,00 € testen Unsere Abo-Angebote im Überblick
Bereits Abonnent?

Leserkommentare

Kommentieren

Sie müssen sich anmelden um zu kommentieren.