„Ist leider nicht drin“
ff 21/17 über Feuerwehrhalle, Bibliothek und Rathaussanierung in Tscherms
Aus ff 23 vom Donnerstag, den 08. Juni 2017
ff-extra: Frau Kofler Engl, wann wird ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt?
Waltraud Kofler Engl: Das italienische Denkmalschutzgesetz sieht eine Fünfzigjahrgrenze für ein denkmalgeschütztes Objekt vor. Und der Schöpfer des Werkes muss verstorben sein. Die Denkmalpflege versucht, für jede Epoche repräsentative Objekte auszuwählen, die es wert sind, unter Denkmalschutz gestellt zu werden – sowohl was die Qualität als auch was die historische Aussage oder andere Botschaften betrifft. Grundsätzlich gilt, dass nicht nur Werke der
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