Spezial

Stein bleibt Stein

Aus ff 23 vom Donnerstag, den 08. Juni 2017

Strutzerhaus in Bozen
Das Strutzerhaus in St. Johann in Bozen: Beispiel für eine kostengünstige Sanierung © Renè Riller
 

Waltraud Kofler Engl, Direktorin des Amts für Bau- und Kunstdenkmäler, und die Bozner Architektin Susanne Waiz über Herausforderungen und Chancen von ­Renovieren unter Denkmalschutz.

ff-extra: Frau Kofler Engl, wann wird ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt?

Waltraud Kofler Engl: Das italienische Denkmalschutzgesetz sieht eine Fünfzigjahrgrenze für ein denkmalgeschütztes Objekt vor. Und der ­Schöpfer des Werkes muss verstorben sein. Die Denkmal­pflege versucht, für jede Epoche repräsentative Objekte auszuwählen, die es wert sind, unter Denkmalschutz gestellt zu werden – sowohl was die ­Qualität als auch was die historische Aussage oder andere Botschaften betrifft. Grundsätzlich gilt, dass nicht nur Werke der

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