Landtag – Direktwahl des Landeshauptmannes?: (sul) Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion hat einen Gesetzesentwurf ...
Außensicht
Feuerwerksverbot: Kabumm!
Wie war’s bei Ihnen? Peng, Peng, Peng oder eher so Kabuschschsch Tsching Bumm? Bei mir war’s hauptsächlich Tock Tock Tock Tock Tock und Trrrrrrrrrrrrr, also Stakkato-Dauerbeschuss, und das schon weit vor Mitternacht. Die Katze hat mich verständnislos angeschaut (Was soll der Sch…?), es hat nicht wirklich zum Film gepasst, den ich geschaut habe, und überflüssig war der ganze Krach auch noch, weil’s eh offizielle Feuerwerke gab, mit denen man sich hätte zufriedengeben können.
Aber es gilt nach wie vor: Böllero ergo sum; ich krache, also bin ich, und ein wenig vermute ich, dass es bei dem ganzen Lärmgeprotze auch darum geht zu beweisen, wer die längere Zündschnur hat. Ein zutiefst archaisches Ritual also und in Teilen auch für zündschnurlose Wesen nachvollziehbar, denn natürlich will man das Jahr nicht urfad mit einem langgezogenen Mäusepups verabschieden, sondern mit Zeter und Mordio: Whäm Bing Bäng, ich schieße all meine Sorgen und meinen Frust himmelwärts und hoffe, 2026 wird richtig geil.
Dumm nur, dass das private Geböller, so befreiend und befriedigend es auch sein mag, verboten ist, jawohl. Seit Jahren schon. So sagt das Landesgesetz Nr. 20/2012: „Das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Abschießen von Raketen, die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ist nur mit Ermächtigung des/der zuständigen Bürgermeisters/Bürgermeisterin erlaubt.“ Erstaunlicherweise ist dieser Umstand noch immer nicht flächendeckend bekannt, ja noch nicht einmal bis zu den Bürgermeistern selbst vorgedrungen, wie der Fall eines Eisacktaler Gemeindechefs zeigt, der am Silvestertag seine Schäfchen per Whatsapp daran erinnerte, aufgrund der Trockenheit Vorsicht beim Abschießen von Feuerwerken und Böllern walten zu lassen.
Nein, mein Herr, keine Vorsicht: Es ist nicht erlaubt. Andere Gemeinden waren da schon weiter und erinnerten die Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Medien an das Verbot. Trotzdem knallte und ratterte es überall und zeigte, dass ein Gesetz magischerweise wie Schrödingers Katze sein kann: Solange keiner hinschaut, ist es in Kraft und nicht in Kraft zugleich.
von Alexandra Kienzl | Kolumnistin, Englisch-Lehrerin und ehemalige ff-Redakteurin
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