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Außensicht
Patientenverfügung: Mein Wille geschehe
Entschuldigen Sie die Irritation – mir ist bewusst, solche Texte kommen normalerweise zu Allerheiligen um die Ecke: Sterbehilfe, Trauerbewältigung und andere Memento-mori-Mahnungen. Und dann in solch einer Geballtheit, dass man sich ihnen gern stumpf versperrt, weil’s einfach zu viel des Morbiden wird. Darum serviere ich jetzt den „Gedenke, dass du stirbst“-Reminder, wo man gerade eben noch pappnasig Faschingskrapfen verdrückt und sich des Lebens gefreut hat – der partykillende Aschermittwoch dringt ja auch nicht mehr so wirklich durch.
Also, meine Frage: Patientenverfügung schon ausgefüllt? Autsch. Dieses Thema ruft bei den Angesprochenen in der Regel einen Mix aus Emotionen hervor: schuldbewusste Betroffenheit („Sollte man eigentlich machen“), plötzliche Melancholie (grad nicht so willkommene Erinnerung an die eigene Vergänglichkeit), und dann: Störrigkeit („Werde mich schon kümmern. Irgendwann. Nicht jetzt.“)
Nun hat aber der Tod zwei Aspekte, die die Auseinandersetzung mit ihm doch recht dringlich machen. Erstens, er kann einen hinterrücks plötzlich im Schwitzkasten haben, man muss dafür nicht hochbetagt sein. Und zweitens, er klopft bei jedem irgendwann an. Bei jeder. Jedem, jeder. Dringlichkeit verdeutlicht? Daher ist es umso verwunderlicher, dass wir Planungsfreaks, die alles gerne in die gewünschten Bahnen lenken wollen, hier so untätig sind.
Wir planen Urlaube, planen Karrieren, planen die Zukunft unserer Kinder (ha ha), und wehren doch verschämt ab, wenn’s um das eigene Ende geht: Kommt eh, wie’s kommt, heißt es dann plötzlich ganz fatalistisch, oder: Wird schon die Familie machen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Familie ist aber sicher froh, wenn sie in einer so belastenden Situation dadurch entlastet wird, dass der Angehörige sich selbst beizeiten Gedanken gemacht hat und diese in einer Patientenverfügung festgehalten hat. Trotzdem macht das kaum jemand.
Vielleicht wäre es schon eine Hürde weniger, wenn man das Formular digital deponieren könnte und nicht bei Meldeamt oder Notar hinterlegen müsste.
von Alexandra Kienzl | Kolumnistin, Englisch-Lehrerin
und ehemalige ff-Redakteurin
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