Axel Mie hat sich die Zulassungsstudie von Fluazinam angeschaut und Fehler festgestellt. Das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide ist unzuverlässig, sagt er.
Außensicht
Kirchenrecht: Am Anfang war das Amt
Tschuldigung! Neulich schrak ich aus dem Albtraum auf, dass ich Bischof, nein, sogar Papst würde. Ich müsste dafür nur Priester werden, das ginge ja. Dann müssten alle anderen Priester der Diözese oder besser noch der ganzen Erde sterben, oder, seien wir gnädig, sie würden aus der römisch-katholischen Kirche austreten, und dem Kirchenrecht bliebe keine Wahl. Es müsste mich nehmen. Denn ohne Papst keine Kirche. Äh! Dura lex sed lex.
Das Hirngespinst in mir ausgelöst haben muss die kuriale Meldung von neulich über „Ernennungen und Versetzungen“. An diesem kurialen Postenkarussell unserer Diözese erfährt man, wie viel weniger Priester jährlich mit wie viel mehr Pfarreien bestraft werden. Und um nicht nur schwarzzumalen: Es geht darin auch um Beförderungen und Ehrungen.
Ins Auge gesprungen ist mir, zu was es der vermutlich jüngste aller Diözesanpriester schon gebracht hat: Fabian Tirler, Jahrgang 1979. Der gebürtige Kastelruther und studierte Kirchenrechtler wird mit Ämtern oder Würden zugeschüttet, von denen wir schlichte Christenmenschen nicht einmal die Existenz kennen, geschweige denn den Sinn.
Hochwürden Tirler ist „Offizial“ der Diözese. Offizial? Der Offizial befindet über Tauglichkeit zur Seligsprechung oder die Nichtigkeitserklärung von Ehen (de facto Schleichwege zu günstigerer Scheidung). Er ist überdies „Kanzler“, was so was wie der Notar der Diözese ist. Außerdem „Richter am Regional- und Diözesangericht“, eher ein Gerücht von Gericht. Mehr geselliger Natur dürfte Tirlers Amt als „Direktor des Foedus sacerdotale“ sein, eines vor 500 Jahren gegründeten Priester-Brüderbundes. Neu hinzu kommt jetzt seine Beförderung zum „Kanonikus“ und zum „Domkapitular an der Kathedrale in Brixen“. Und das mit nicht mal fufzig Jahr.
Was all diese Ämter gemeinsam haben: Sie erfüllen das Kirchenrecht, müssen also bekleidet werden (im Unterschied etwa zu Pfarreien), und sie statten ihre Träger mit dem Recht aus, Talar und Käppchen in Rot zu tragen.
von Florian Kronbichler | Journalist, ehemaliger Chefredakteur der ff
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