Die Südtiroler Hebammen schlagen Alarm: Es gibt zu wenige, ihre Arbeit wird nicht geschätzt, die Betreuung der Frauen und Kinder kommt unter die Räder. Ein Blick hinter die Kulissen einer Realität, die bis vor Kurzem als vorbildhaft galt – und in der es jetzt lichterloh brennt.
Leserbriefe
Der andere letzte Wille
Aus ff 18 vom Donnerstag, den 04. Mai 2017
ff 17/17 über das neue Gesetz zur Patientenverfügung
Das Gesetz hat große Diskussionen in der Gesellschaft und vor allem zu Protesten der Bischofskonferenz geführt. Erstaunlich dabei ist, dass die Patientenverfügung in die Nähe zur Beihilfe zum Selbstmord gerückt wird. Dabei steht bei diesem Gesetz der Wille des freien Bürgers im Vordergrund, er erklärt, welche therapeutischen und lebenserhaltenden Anwendungen er sich bei tödlicher Krankheit, Agonie oder Siechtum nicht wünscht. Laut Gesetz muss sich der Arzt an diesen Wunsch halten und ist verpflichtet, den Patienten mit palliativen und schmerzlindernden Therapien bis zum Tode zu begleiten. Kein Richter und kein Arzt kann und darf gegen die Patientenverfügung handeln! Dies hat nichts mit Beihilfe zum Selbstmord oder Euthanasie zu tun.
Kurt Duschek, Meran
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