Lieber Peter Höllrigl, puh, das war vielleicht eine Überraschung, als wir von Ihrem neuen Job erfahren haben. Es gibt Zufälle, dachten wir, die ...
Leserbriefe
Mitbestimmmung
Aus ff 08 vom Donnerstag, den 22. Februar 2018
Was macht der Landtag mit dem Gesetzentwurf zur direkten Demokratie?
Durch das Volksbegehren 2017 mit 12.000 Unterschriften ist der Landtag verpflichtet, den Gesetzentwurf zur direkten Demokratie noch in dieser Legislatur zu behandeln. Die Abgeordnete Magdalena Amhof wurde als Präsidentin des Gesetzgebungsausschusses vom Landtag mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes beauftragt.
Gemeinsam mit Brigitte Foppa und Sepp Noggler wurde unter Einbeziehung der Bürger ein Gesetzentwurf geschrieben, der, verglichen mit dem aktuellen Gesetz, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Mehrheitspartei das Bemühen ihrer Mandatare nicht schmälert, indem sie wesentliche Elemente – Quorum, Mitbestimmung über Beschlüsse der Landesregierung zu Großprojekten – abschwächt oder streicht, sodass am Ende nicht mehr als eine Feigenblattaktion übrig bleibt.
Greti Egger, Naturns
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