Leserbriefe

Pendlerbonus

Aus ff 08 vom Donnerstag, den 21. Februar 2019

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Diejenigen, die täglich zur Arbeit fahren müssen, ­erhalten Geld vom Land

Es ist für viele Bahn­benutzer ein Dreier im Lotto. Ein Pendlerbonus wird ausgeschüttet. Rückwirkend für die Jahre 2016 bis 2018, von Mama Provinz ausbezahlt. Für alle, die fast täglich auf Schienen unterwegs waren, und ein bezahltes Abo dafür genutzt haben. Maximal 50 Euro je Kalenderjahr als Entschädigung für regelmäßige Bahnnutzer, die Verspätungen der Konzessionäre Tränitalia (Hommage an Georg Engl, 1951–2011) und Sad in Kauf nehmen mussten.
Die Informationen aus der Depesche des Landes­presseamtes vom 11. Februar ­haben etwas vom verspäteten Wahlgeschenk. Der Geldsegen hat für mich aber einige Schönheitsfehler. Laut meinem Wissensstand wird das ­öffentliche Nahverkehrssystem mit circa 65 Prozent vom Land subventioniert. Der Prozent­satz ist eine EU-Vorgabe, in Zahlen sind es jährlich über 100 Millionen aus dem Steuer­topf. Keiner sollte sich über zu hohe Fahrpreise in Südtirol beschweren.­ Ich ­kenne Pendler, die über 30.000 Kilometer runter­spulen. Ab Kilometer 20.000 fahren alle gratis. Ich will ­keine Neiddebatte vom Zaun brechen, aber gratis fahren plus Pendlerbonus ist Sozialismus in Reinkultur.
Der öffentliche Nahverkehr ist eine Dienstleistung, die von der öffentlichen Hand einem Konzessionär übertragen wird, auch wenn der Graf von Ehrenburg ­posaunt, es seien seine Pfründe. Die Dienstleistung ist genau definiert, und wenn die Dienstleistung nicht erbracht wird, folgen Strafzahlungen. Das war in der Vergangenheit auch der Fall. Nur ein­kassiert hat bisher der Konzessionsgeber. Nun erfolgen Zahlungen, herausgefiltert aufgrund ­„einer Schätzung und unter Berücksichtigung der Privacy-­­Bestimmungen“. Hallo? Was hat meine ­Privacy damit zu tun, wenn ich zum x-ten Mal in Franzens­feste fest­hänge? Den Anschluss verpasst aufgrund von Verspätungen. Entweder ich habe Anrecht auf eine Erstattung, da eine Dienstleistung mangel­haft war, ober nicht. Für mich ist der Pendler­bonus in dieser Form nicht nachvollziehbar. So wie nun mit der Gieß­kanne das Pendler­volk beglückt wird, ist es konsumentenschutztechnisch ein Griff in die Weichteile. Das Gleichheitsprinzip wird missachtet. Gratis­pendler über 20.000 Kilometer er­halten ­einen Bonus, aber alle, die gratis fahren (Schüler, ­Senioren, Gästekarten), erhalten keine Rückerstattung. ­Warum? Ich würde mir mehr Wertschätzung – für alle – vonseiten des Konzessions­gebers erwarten.

Armin Mutschlechner, Mühlbach

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