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Leserbriefe
Tierschutz in der Verfassung
Aus ff 23 vom Donnerstag, den 10. Juni 2021
Gastkommentar von Rudi Benedikter in ff 21/21
Muss Tierschutz erst in den Verfassungsrang erhoben werden, auf dass unsere Mitgeschöpfe Wertschätzung, Respekt und Würde erfahren?
Warum maßt sich der Mensch das Recht an, über der Schöpfung zu stehen, indem er sich die Erde und die Tiere unter-tan macht? Ein verbindlicher Rechtsrahmen ist hoch an der Zeit, denn Tiere haben keine Lobby und können weder sprechen noch anklagen, wenn ihnen Unrecht widerfährt.
Thomas Malfertheiner, Bozen
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