Leserbriefe

Das Schweigen der Mehrheit

Aus ff 44 vom Donnerstag, den 04. November 2021

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Die grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa und der Hass im Internet: Leitartikel in ff 42/21

„Der Slogan ‚Hass ist keine Meinung‘ ist gefährlicher Blödsinn“, urteilt ein Hochschulprofessor aus Ludwigsburg über den Titel des 2017 von Renate Künast, Rechtsanwältin und Grünen-Politikerin, veröffentlichten Buches „Hass ist keine Meinung.

Was die Wut in unserem Land anrichtet.“

Der Professor meint: -„Mei-nungen sind vom Grundgesetz (…) geschützt, unabhängig davon, ob sie scharf oder übersteigert, polemisch oder verletzend sind. Wenn man bestimmte Ansichten als Hass klassifiziert, geht Meinungsfreiheit verloren, denn man entzieht sie von vornherein dem grundgesetzlichen Schutz.“

Meinungsfreiheit wäre demnach als digitaler Freiraum zu verstehen, in den Wütende, grundgesetzlich geschützt, nach Lust und Laune ihre mehr oder weniger sexualisierten Gewaltfantasien, meistens gegen starke Frauen und engagierte Menschen, ent-laden können, egal, wie weit sie den Punkt überschreiten, an dem der persönliche Freiheitsraum der Adressatinnen beginnt und ihr Recht auf grundgesetzlichen bzw. rechtlichen Schutz ihrer Person.

Dass die Staatsanwaltschaft im Falle der kaum erträglichen sexistischen und rassistischen Gewaltphantasien gegenüber der Grünen--Politikerin Brigitte Foppa die Archivierung beantragte und wie sie sie begründete, ist kaum zu fassen und stellt erneut die Frage, welchen Wert das Persönlichkeitsrecht überhaupt noch hat.

Renate Künast forderte die Hater zunächst im Netz -heraus und suchte sie in Begleitung einer Spiegel--Reporterin persönlich auf, um diese Wut zu hinter-fragen. „In ihrem Buch -analysiert die Autorin, woher der Hass kommt, zeigt auf, welche politischen Akteure diese Wut schüren und warum.

Das Fazit der Autorin: „Der persönliche Kontakt … löst manche Fragen und Vorurteile auf. Zusammenhänge werden sichtbar, Motive klarer.“ Eine derartige Analyse wäre auch hierzulande aufschlussreich. Sie wäre außerdem ein Zeichen an Frau Foppa, für welche Seite man sich entscheidet, welche Gesellschaft man sein will.

Auch Frau Künast hatte gegen einen Beschluss des Landesgerichtes Berufung eingelegt und Recht bekommen, da, so die Begründung: „… Schmähkritik bzw. Formalbeleidigung auch einen direkten Angriff auf die Menschenwürde … darstellen und somit eine strafrechtlich sanktionsfähige Beleidigung“, wobei „… nur noch die persönliche Schmähung im Vordergrund steht und eine sachbezogene Auseinandersetzung völlig aus dem Blickfeld geraten ist.“

Patrizia Martini, Bozen

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