Justiz – Pestizidprozess: (mf/avg) Nach eineinhalb Jahren fand der „Pestizidtirol“-Prozess um den deutschen ...
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Aus ff 05 vom Donnerstag, den 03. Februar 2022
ff 3/22 über das „Dormizil“ für Obdachlose in Bozen
Ich schätzte die Initiative und Arbeit der Ehrenamtlichen in Bozen. Aber ein Haus kann per Definition nicht dem Konzept des Housing first folgen.
Ich habe diesen Ansatz gemeinsam mit meinem damaligen Kollegen aus der Caritas 2011 in Südtirol bekannt gemacht. Und nach zäher Arbeit konnte er auch teilweise in den Leitlinien der Provinz Niederschlag finden.
Das Wesentliche am Housing first ist der schnelle Zugang zu eigenem Wohnraum. Und zwar mit einem unbefristeten regulären Mietvertrag in einer Wohnung des sozialen bzw. privaten Wohnungsmarktes ohne „diskriminierende“ Adresse. Die Unterstützung der Menschen erfolgt ambulant durch professionelles und ehrenamtliches Personal.
Das, was in Bozen realisiert wurde, entspricht eher dem Konzept einer niederschwelligen Betreuung ohne bzw. mit geringen Vorbedingungen. Ähnlich wie das „Vinzidorf“ in Graz bzw. die Unterbringung von Menschen, die vom Wohnungsmarkt aus ökonomischen oder bürokratischen Gründen oder aufgrund von Vorurteilen ausgegrenzt werden.
Michael Bockhorni, Algund
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