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Leserbriefe
Falsche Bauern
Aus ff 09 vom Donnerstag, den 03. März 2022
Der Ausverkauf von Bauernhöfen: Leitartikel von Karl Hinterwaldner in ff 8/22
Der Bauernbund hat den Verkauf von Höfen an landwirtschaftsfremde Investoren bereits seit Jahren auf dem Schirm. Bereits 2010 hat es gemeinsam mit dem damaligen Landesrat Hans Berger einen erfolglosen Anlauf zur Klärung gegeben. Und das Thema haben wir nicht aus den Augen verloren. So erwarten wir in Kürze ein weiteres Rechtsgutachten, welches die Handlungsmöglichkeiten gegen den „Ausverkauf der Heimat“ aufarbeiten wird.
Aber die Angelegenheit ist sehr komplex. Es geht um nichts weniger als die europäischen Grundfreiheiten des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit.
Die EU-Kommission hat immer wieder Maßnahmen gegen Mitgliedsstaaten ergriffen, um Beschränkungen für Investitionen in landwirtschaftliches Grundeigentum zu beseitigen. Die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit können nur eingeschränkt werden, wenn gleichwertige Interessen vorgebracht werden, welche frei von Diskriminierungen, das heißt für alle gleich angewendet werden können.
In Südtirol kommt auch noch der autonomiepolitische Aspekt hinzu: Das Land hat im Zivilrecht, und dazu zählt der Grundverkehr, keine Zuständigkeiten. Dieser Umstand wurde des Öfteren vom Verfassungsgericht bestätigt. Ein kleines Fenster tut sich hier nur beim geschlossenen Hof auf, dessen Regelung in zivilrechtliche Bereiche eingreift – dies wurde auch des Öfteren vom Verfassungsgerichtshof legitimiert. Wie weit hier das Land gehen könnte, ist Teil der Fragestellung des obgenannten Rechtsgutachtens.
Der Südtiroler Bauernbund wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, die sich im Rahmen des geltenden europäischen und staatlichen Rechts sowie des Landesrechts bieten, um den Ausverkauf der Heimat zu unterbinden. Sollten wir Wege dazu finden, zweifle ich nicht daran, dass die ff diese dann auch begrüßen und unterstützen wird.
Leo Tiefenthaler, Obmann des Südtiroler Bauernbundes, Montan
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