Leserbriefe

„Niemand will der Buhmann sein“

Aus ff 29 vom Donnerstag, den 21. Juli 2022

Bettenstopp: Interview mit dem freiheitlichen Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber in ff 28/22

Was der Freiheitlichen-­Abgeordnete Andreas Leiter Reber mir im Interview zuschreibt, trifft nicht zu, wie – nebenbei bemerkt – auch andere Aussagen in diesem Interview.

Es stimmt, dass ich Anträge zurückgezogen habe. Einer davon betraf die Umwandlung von Baumasse mit einer Zweckbestimmung für gastgewerbliche Tätigkeit. Nicht richtig ist, dass ich mit diesem Antrag die Umwandlung „jeglicher touristischen Kubatur in Wohnungen“ erreichen wollte.

Das wäre nicht sinnvoll und unverantwortlich. Eine Umwandlung sollte nur innerhalb des Siedlungsgebietes möglich sein und nur für ganz bestimmte Zwecke, nämlich in Wohnungen mit Preisbindung, in Coworking-Arbeitsplätze sowie in Wohnungen für die Unterbringung von Arbeitskräften im Tourismus und in der Pflege. Ziel ist es, Betrieben, die keinen Nachfolger und/oder einen Investitionsstau haben, eine Ausstiegsmöglichkeit zu geben und das Gebäude einer weiterhin sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Ein weiterer Artikel betraf in der Tat die qualitative Erweiterung. Ein Gutachten des Verwaltungsamtes für Raum und Landschaft des Landes hat im Herbst 2021 die qualitative Erweiterung in Natur- und Agrargebieten für nicht mehr zulässig erklärt. Es ging bei meinem Antrag daher nicht darum, wie Leiter Reber behauptet, eine Lockerung zu erwirken, sondern nur jenen Zustand wiederherzustellen, der ursprünglich vom Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes für Raum und Landschaft beabsichtigt war.

Beide Anträge habe ich zurückgezogen, weil mir von der Landesregierung versichert wurde, dass die Absicht besteht, die beiden Problematiken zu lösen bzw. bereits Lösungen in Vorbereitung sind.

Und abschließend: Mir liegt „beim Tourismuskonzept die Einschränkung des UAB“ nicht „ganz besonders am Herzen“. Im Gegenteil; ich will niemandem etwas nehmen. Aber wenn ein Vertreter im Südtiroler Landtag, der sich nach außen anscheinend den Einsatz für Gerechtigkeit, das Soziale, die Arbeitenden und Schwächeren der Gesellschaft auf die Fahnen geschrieben hat, derart unverhohlen die Interessen des eigenen Berufsstandes bedient und zwar ohne Rücksicht auf die anderen Player im Tourismussektor oder die Gesamt­entwicklung, dann muss ich dem entgegenhalten. Fakt ist nämlich, dass der Abänderungsantrag des Abgeordneten Andreas Leiter Reber entgegen seiner Behauptung im Interview das Ziel hat, einzig die gastgewerblichen Betten zu zählen. Dies ist so, weil Leiter Reber, anders als die ursprüngliche Formulierung, explizit auf den Artikel 34 (gastgewerbliche Betriebe) im Landesgesetz für Raum und Landschaft verweist.

Öfters würde ich mir bei euren Berichten eine Gegendarstellung mit entsprechenden Gegenargumenten erwarten.

Helmut Tauber, SVP-Landtags­abgeordneter, Feldthurns

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