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Leserbriefe
Ein Ziel, acht Parteien
Aus ff 28 vom Donnerstag, den 13. Juli 2023
Die Opposition im Landtag und die direkte Demokratie: „Panorama“-Meldung in ff 23/23
Was die Initiative für mehr Demokratie am 6. Juni vorgestellt hat, ist ein Beispiel für das, was die Schweiz als die politische Praxis der wechselnden Mehrheiten kennt.
Das heißt, es gibt dort nicht eine fixe Regierungsmehrheit und keine fixe Opposition, sondern das Parlament beschließt Gesetze mit Mehrheiten, die sich ganz unterschiedlich bilden. Je nachdem, um was es geht.
So ist es der Initiative für mehr Demokratie jetzt im Vorfeld der Landtagswahlen gelungen, gleich acht in ihrer Ausrichtung grundverschiedene Parteien auf eine der wichtigsten Grundlagen unserer Demokratie zu einen: die Teilung der Gewalt mit den BürgerInnen. Denn diese acht Parteien haben eine Vereinbarung mit den BürgerInnen unterschrieben, mit der sie sich verpflichten, ihre Gewalt als Gesetzgeber im Landtag mit den BürgerInnen zu teilen, indem sie die Mitbestimmungsrechte gut und wirksam anwendbar machen. So ist es ja vom Autonomiestatut (Art. 47) vorgesehen, die Landtagsmehrheiten haben aber die Ausübung dieses Rechts zwanzig Jahre lang verhindert.
Mir erscheint die Regierungsform mit wechselnden Mehrheiten produktiver als die mit einer vorgegebenen Mehrheit, die oft genug nur mit knapp über 50 Prozent regiert. Jede Partei, jeder Abgeordnete darf sich ernst genommen wissen und kann seinem eigenen Gewissen folgen. Was zählt, ist die Qualität und eine sachliche Prüfung aller Vorschläge und nicht, ob man einer Regierungsmehrheit angehört oder nicht.
Stephan Lausch, Bozen
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