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Leserbriefe
Das lohnt sich nicht
Aus ff 40 vom Donnerstag, den 05. Oktober 2023
Löhne in Südtirol: ff 38/23 über ein Leben an der Grenze zur Armut
Der Artikel von Silke Hinterwaldner trifft das Problem der öffentlichen Verwaltung zu 100 Prozent. Ich bin jetzt Rentner, war aber 40 Jahre lang in der Verwaltung tätig. Ich war bei den Verhandlungen des „Bereichsübergreifenden Vertrags“ in den 1980er-Jahren dabei, wo die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung zusammengelegt wurden.
Wenn es um Gehaltsanpassung (nicht Gehaltserhöhung) ging, wurde als Basis der Berechnung des Inflationsausgleichs der vom Astat berechnete Prozentsatz der Gehaltsanpassung hergenommen. Dies war und ist immer noch unbedingt notwendig, um die Kaufkraft der Gehälter beizubehalten. Der Inflationsausgleich kann bei höheren Gehaltsebenen (80.000 Euro Jahresgehalt) auch geringer berechnet werden.
Wenn das Problem der Abwanderung der Beamten in die private Wirtschaft gestoppt werden soll, muss die Landesregierung begreifen, dass das Gehalt der öffentlich Bediensteten zu 100 Prozent besteuert wird und die gesetzlichen Sozialabgaben getätigt werden.
In der Privatwirtschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten (Benefit, Überstunden, Leistungsprämien, usw.), das Nettogehalt zu erhöhen.
Wenn bei den Wahlen die öffentlich Bediensteten nicht mehr die Parteien der gegenwärtigen Regierung wählen werden, muss man sich nicht wundern.
Werner Mall, Bozen
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