der Sommer scheint jetzt – wir klopfen auf Holz – hier zu sein. Allenthalben keucht, fleucht und gedeiht es, dass es eine Freude ist. Wie lange ...
Leserbriefe
Taumel der Demokratie
Aus ff 27 vom Donnerstag, den 04. Juli 2024
ff 26/24 über den Umbau der Verfassung durch die Regierung Meloni
Nein, eine Volksabstimmung wird nicht „notwendig“, wie Alexander van Gerven schreibt, „wenn ein Verfassungsgesetz keine Zweidrittelmehrheit im Parlament hat“. Gemäß Art. 138 Abs. 2 der Verfassung muss eine solche nämlich ausdrücklich beantragt werden, und zwar von einem Fünftel der Mitglieder einer Kammer, 500.000 Wahlberechtigten oder fünf Regionalräten innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung des Verfassungs(revisions)gesetzes.
Hubert Mair, Bozen
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