Oberalp – Maskenaffäre: (avg) Nach der Einigung samt Entschuldigung seitens der journalistischen „Ankläger“ Artur Oberhofer ...
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Was Arno Kompatschers Autonomiereform wirklich taugt: Titelgeschichte in ff 16/25
Zur Autonomiereform, wie sie Kompatscher zuletzt aus Rom mitgebracht hat, wurde so gut wie alles gesagt. Viel Lobendes und viel Kritisches. Eines kann man freilich nicht in Abrede stellen: Der Entwurf enthält autonomistische Akzente, wie sie von einer Regierung Meloni so nicht zu erwarten waren. Von einer Regierung aus Rechtsparteien, die bekannt sind für ihre zentralistischen Bestrebungen und denen man alles zutraut, nur nicht eine föderalistische Politik und ein Bemühen um den Schutz fremdnationaler Minderheiten. Und wenn Urzì und Galateo jubeln, dann können sie an dieser Stelle nicht anders. Nicht zuletzt auch, um ihre Wähler zu beruhigen.
Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Das gilt auch für den Reformentwurf, der nächstens mit einem positiven Gutachten des Landtages nach Rom zurückgehen wird.
Über die verschiedenen Schwachstellen wurde bereits ausführlich diskutiert und geschrieben. Insbesondere darüber, wie sich Rom doch einige Türen für die künftige Anfechtung von Landesgesetzen offengehalten hat.
Was kaum kritisch beleuchtet und bislang nur von Prof. Hilpold angesprochen wurde, ist die Einvernehmensklausel.
Eigentlich sollte das Statut mit seinen Durchführungsbestimmungen durch die Streitbeilegungserklärung 1992 internationalen Charakter erhalten haben und so jede Verletzung vor internationalen Instanzen einklagbar geworden sein.
Wozu also die Klausel? Dadurch hat man nichts anderes gemacht, als die Judikatur über Statutsverletzungen wieder auf die nationale Ebene zurückzuführen. Zum Verfassungsgerichtshof, von dem man zuletzt doch so enttäuscht wurde.
Hans Punter, Meran
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