Leserbriefe

Flexibler Ruhestand

Mitarbeitende der Landesverwaltung können künftig nach dem Pensionsalter weiterbeschäftigt werden

Die jüngst verkündeten ­Regelungen der Landesregierung zur flexibleren Ruhestandsgrenze und zur temporären Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensjahr werden medienwirksam als pragmatische Antwort auf den Fachkräftemangel propagiert, im Bestreben, Generationenwechsel und Wissenssicherung miteinander zu verbinden.
Hinter der wohlfeilen Begründung, die vorder­gründig Entlastung schaffen soll, verdichtet sich der Eindruck, dass die Verwaltung sich immer eindringlicher mit personellen Eng­pässen und dem Mangel an ­qualifiziertem Nachwuchs konfrontiert sieht.
In einer zunehmend ­alternden Gesellschaft werden die verbleibenden Beschäftigten mit der Aussicht auf verlängerte Dienstzeiten und Tutorentätigkeiten gehalten, während notwendige Gehaltsanpassungen angesichts der anhaltend hohen Inflation auf sich warten lassen.
Mehr als eine Lösung ist es ein Balanceakt, der ­zwischen Reformdruck und den ­Realitäten bürokratischer Apparate pendelt, jedoch ­tiefgreifende Herausforderungen nur bedingt adressiert.
Manuela Bonfanti, Algund

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