Leserbriefe

Schadensersatz, der schadet

Leitartikel in ff 41/25 über die Entschädigung für Irene Pechlaner für einen Job, den sie nicht bekommen hat

Es ist bemerkenswert, wie leichtfertig der stellvertretende Chefredakteur, Karl Hinterwaldner, mit juristischen Begriffen und menschlichen Existenzen umgeht. Sein Beitrag „Ein Schadens­ersatz, der schadet“ suggeriert, ein Gerichtsurteil sei ein fragwürdiges Signal – nur weil es nicht in seinen ­moralischen Raster passt.
Zur Klarstellung: Das Arbeitsgericht Bozen hat mit Urteil Nr. 154/2025 unmissverständlich festgestellt, dass mir ein Schaden ­entstanden ist und dass dieser aus rechtswidrigen Auswahl- und Ernennungsverfahren resultiert. Der zugesprochene Schadensersatz ist kein „Geschenk“ für einen nicht ausgeübten Job, sondern eine Wiedergutmachung für die Missachtung gesetzlicher Regeln und meiner beruflichen Rechte. Genau dafür sind Gerichte da – um Unrecht zu korrigieren, nicht um Schlagzeilen zu füttern.
Seine Darstellung, ich hätte „Geld verlangt“, mag journalistisch zugespitzt sein, ist aber sachlich irreführend.
Ich habe Recht eingefordert – und Recht bekommen.
Wer das als moralisch bedenklich darstellt, stellt nicht mich infrage, sondern das Recht selbst.
Vielleicht wäre es, statt über angeblich „falsche Signale“ zu spekulieren, an der Zeit, über die richtigen Fragen zu schreiben:
Warum wurden zwei Kandidaten unrechtmäßig zugelassen? Warum musste eine Frau mit über 30 Jahren Führungserfahrung klagen, um Transparenz und Rechtmäßigkeit zu erzwingen?
Und warum empört uns eher die Entschädigung für Unrecht als das Unrecht selbst?
Ein Schadensersatz schadet nicht – er heilt.
Zumindest dort, wo Journalismus noch zwischen Meinung und Fakt unterscheidet.
Irene Pechlaner, Meran

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